Pallade Veneta - Mieterbund kritisiert: Mietpreisbremse wird in der Praxis "regelmäßig umgangen"

Mieterbund kritisiert: Mietpreisbremse wird in der Praxis "regelmäßig umgangen"


Mieterbund kritisiert: Mietpreisbremse wird in der Praxis "regelmäßig umgangen"
Mieterbund kritisiert: Mietpreisbremse wird in der Praxis "regelmäßig umgangen" / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Die Mietpreisbremse wird nach einer Auswertung des Deutschen Mieterbundes (DMB) regelmäßig umgangen. Eine exemplarische Untersuchung der Mietmärkte in Berlin und im baden-württembergischen Ulm habe "alarmierende Ergebnisse" zutage gefördert, teilte der DMB am Dienstag mit. Die Politik müsse angesichts dieser Befunde dringend handeln.

Textgröße ändern:

Dem Mieterbund zufolge überschreiten in Berlin 46 Prozent der inserierten Bestandswohnungen die zulässigen Mietobergrenzen; bei mehr als einem Drittel liege "sogar Mietwucher" vor. In Ulm verstoßen demnach gar sieben von zehn Anzeigen gegen die Mietpreisbremse. Ausgewertet wurden für die Untersuchung von Mai 2024 bis Oktober 2025 rund 20.000 Online-Inserate von Wohnungsanzeigen in beiden Städten.

"In Berlin und Ulm sehen wir, dass die Mietpreisbremse regelmäßig umgangen wird - und das ohne Konsequenzen für Vermieterinnen und Vermieter, die sich nicht an das geltende Recht halten", erklärte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Dem müsse zügig Einhalt geboten werden. Andernfalls werde sich die Situation für Mieterinnen und Mieter aufgrund der angespannten Lagen in den meisten deutschen Städten weiter verschärfen "und immer mehr Menschen werden sich Wohnraum nicht mehr leisten können", mahnte Weber-Moritz.

"Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber handelt, um Mieterinnen und Mieter vor unzulässig hohen Mieten zu schützen", forderte die DMB-Präsidentin. Nötig ist nach Auffassung des Mieterbundes zuvorderst die strengere Ahndung von Mietwucher. Zudem solle unter anderem der Möblierungszuschlag im Mietvertrag separat ausgewiesen werden, um die Einhaltung der Mietpreisbremse in möblierten Wohnungen überprüfen zu können.

Außerdem müsse die Mietpreisbremse dauerhaft und flächendeckend gelten, nicht nur in besonders angespannten Wohnungsmärkten, forderte der DMB. Verstöße gegen die Mietpreisbremse müssten darüber hinaus "mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, um eine wirksame Abschreckung zu erzielen". Das systematische Umgehen der Mietpreisbremse und des Mietwucherparagrafen sei "kein Kavaliersdelikt und erfordert dringend politisches Handeln", erklärte Weber-Moritz.

A.Saggese--PV

Empfohlen

Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X

Ungeachtet von Warnungen aus dem Weißen Haus hat die EU-Kommission gegen die Onlineplattform X eine Geldbuße von 120 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde begründete dies am Freitag mit mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten auf der Plattform von Tech-Milliardär Elon Musk. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump warf der EU "Zensur" vor.

USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden

Unter US-Präsident Donald Trump eingesetzte Experten haben für eine Kehrtwende bei Impfungen von Säuglingen plädiert. Die Impfkommission empfahl am Freitag, Neugeborene in den USA nicht mehr grundsätzlich gegen Hepatitis B zu immunisieren. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die im schlimmsten Fall bei Kindern zum Tod führen kann. Kinderarzt-Vertreter kritisierten die neue Vorgabe als "unverantwortlich".

Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich

Die Fluggesellschaft Eurowings hat bei der Flugbuchung einem Gerichtsurteil zufolge Verbraucherinnen und Verbraucher mit Angaben über den CO2-Ausgleich von Flugreisen in die Irre geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Airline, bei Online-Ticketkäufen auf bestimmte Art und Weise mit der Kompensation von CO2-Emissionen zu werben, wie das Gericht am Freitag erklärte. Damit gab es der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. (Az. I-20 U 38/25)

Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert

Beim seit Jahren umstrittenen Thema Rundfunkbeitrag gibt es Medienberichten zufolge eine überraschende Entwicklung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzierte ihre Beitragsempfehlung, wie die Branchendienst Medieninsider und DWDL am Freitag berichteten. Demnach empfiehlt die KEF eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 - statt der ursprünglich empfohlenen 18,94 Euro.

Textgröße ändern: