Pallade Veneta - Verband: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen nicht überall einlösbar

Verband: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen nicht überall einlösbar


Verband: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen nicht überall einlösbar
Verband: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen nicht überall einlösbar / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Zum neuen Schuljahr ab diesem Herbst wird in Deutschland schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen eingeführt. Jedoch gehen derzeit nur zwei Drittel der Schulleitungen von Grundschulen davon aus, dass ihre Schule für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, ein solches Angebot auf Ganztagsbetreuung gewährleisten kann. Das ergab eine am Freitag veröffentlichte Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE).

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Demnach antworteten 67 Prozent der dort befragten Schulleitungen einer Grundschule, dass ihre Schule für alle neu eingeschulten Kinder in diesem Jahr eine Ganztagsbetreuung anbieten kann. Demgegenüber gaben 25 Prozent an, dass bis dahin die Betreuung von der Kommune nicht sichergestellt werden könne. Acht Prozent trauten sich keine Einschätzung zu.

"Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann zum momentanen Zeitpunkt nicht überall eingelöst werden", fasste VBE-Chef Tomi Neckov die Ergebnisse zusammen. "Wenn er zum Schuljahr 2026/2027 umgesetzt wird, drohen auch herbe Probleme mit der Qualität des Angebots", warnte er. "Zudem sehen wir eine Gefahr für die Bildungsgerechtigkeit und logistische Herausforderungen."

Zwar sehe die Gewerkschaft "die Bemühungen der Kommunen und die positive Entwicklung" - in vorherigen Umfragen waren noch weniger Schulleitungen von einem funktionierenden Ganztagsangebot ab Herbst ausgegangen. Trotzdem blieben "immense Herausforderungen", denn es gehe darum, wer in welchen Räumen die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder übernehme. "Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung suggeriert pädagogische Angebote, aber am Ende wird nur die Verwahrung von Kindern zugesichert", beklagte Neckov.

Schulleitungen, die angeben, dass kein ausreichendes Angebot vorgehalten werden kann, benennen als größte Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs fehlende Räume (74 Prozent) und fehlendes Fachpersonal (67 Prozent), wie der VBE ausführte. Die Hälfte der Schulleitungen gab zudem an, dass finanzielle Mittel fehlten, ein Drittel sieht bürokratische Hürden und unklare Regelungen als Grund.

Für die Studie wurden zwischen Mitte September und Mitte Oktober bundesweit 1312 Schulleitungen befragt, darunter waren auch Leitungen weiterführender Schulen sowie von Förder- und Sonderschulen. Die Umfrage ist den Angaben zufolge repräsentativ bei einer Fehlertoleranz von drei Prozentpunkten.

O.Mucciarone--PV

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