Pallade Veneta - Studie: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen nicht überall einlösbar

Studie: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen nicht überall einlösbar


Studie: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen nicht überall einlösbar
Studie: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen nicht überall einlösbar / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Zum neuen Schuljahr ab diesem Herbst wird in Deutschland schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen eingeführt. Jedoch gehen derzeit nur zwei Drittel der Schulleitungen von Grundschulen davon aus, dass ihre Schule ein solches Angebot auch gewährleisten kann. Das ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). Die Gewerkschaft warnte vor Qualitätsproblemen und sorgt sich um die Bildungsgerechtigkeit.

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In der am Freitag vorgestellten Umfrage antworteten 67 Prozent der dort befragten Schulleitungen einer Grundschule, dass ihre Schule für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/27 neu eingeschult werden, eine Ganztagsbetreuung anbieten kann. Demgegenüber gaben 25 Prozent an, dass bis dahin die Betreuung von der Kommune nicht sichergestellt werden könne. Acht Prozent trauten sich keine Einschätzung zu.

Ganztagsbetreuung bedeutet, dass Familien einen Anspruch auf Betreuung an fünf Werktagen von bis zu acht Stunden haben. Das kann im Rahmen eines schulischen Ganztagsangebots oder auch durch den Hort passieren. Ebenso gelten Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe als Ganztagsbetreuung. Bis zum Schuljahr 2029/30 soll der Rechtsanspruch für die Klassen eins bis vier umgesetzt, los geht es mit den neuen Erstklässlern in diesem Jahr.

"Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann zum momentanen Zeitpunkt nicht überall eingelöst werden", fasste VBE-Chef Tomi Neckov die Ergebnisse zusammen. "Wenn er zum Schuljahr 2026/2027 umgesetzt wird, drohen auch herbe Probleme mit der Qualität des Angebots", warnte er. "Zudem sehen wir eine Gefahr für die Bildungsgerechtigkeit und logistische Herausforderungen."

Zwar sehe die Gewerkschaft "die Bemühungen der Kommunen und die positive Entwicklung" - in vorherigen Umfragen waren noch weniger Schulleitungen von einem funktionierenden Ganztagsangebot ab Herbst ausgegangen. Trotzdem blieben "immense Herausforderungen", denn es gehe darum, wer in welchen Räumen die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder übernehme. "Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung suggeriert pädagogische Angebote, aber am Ende wird nur die Verwahrung von Kindern zugesichert", beklagte Neckov.

Schulleitungen, die angeben, dass kein ausreichendes Angebot vorgehalten werden kann, benennen als größte Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs fehlende Räume (74 Prozent) und fehlendes Fachpersonal (67 Prozent), wie der VBE ausführte. Knapp die Hälfte der Schulleitungen gab zudem an, dass finanzielle Mittel fehlten, gut ein Drittel sieht bürokratische Hürden und unklare Regelungen als Grund. Nur neun Prozent begründeten das mit einer fehlenden Nachfrage nach einer Ganztagsbetreuung.

Der Umfrage zufolge sind derzeit 22 Prozent der Schulen keine Ganztagsschulen und eine Umstellung ist auch nicht geplant. Die Befragung unter bundesweit 1312 Schulleitungen schloss auch weiterführende Schulen, also Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien sowie Förder- und Sonderschulen ein.

Schulleitungen von Ganztagsschulen sowie von Schulen, an denen die Umstellung zur Ganztagsschule geplant ist, wurden auch nach der pädagogischen Mindestqualifikation für angehende Beschäftigte in der Ganztagsbetreuung gefragt. Demnach gibt es an 40 Prozent dieser Schulen eine solche pädagogische Mindestqualifikation, an 53 Prozent der Schulen nicht. Naturgemäß sind Förder- und Sonderschulen mit 51 Prozent deutlich besser aufgestellt als Grundschulen (36 Prozent).

Die Linken-Politikerin Nicole Gohlke warnte, der Ganztag drohe zu einer "reinen Betreuungs-Billigvariante zu werden" und kritisierte fehlende einheitliche Standards für Personalschlüssel, Qualifizierung oder pädagogische Inhalte. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung müsse zudem "auskömmlich" finanziert werden.

Die bundesweite Befragung fand zwischen Mitte September und Mitte Oktober vergangenen Jahres statt. Sie ist den Angaben zufolge repräsentativ bei einer Fehlertoleranz von plus/minus drei Prozentpunkten.

F.Dodaro--PV

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