Pallade Veneta - Makler darf Mieter mit ausländischem Namen bei Wohnungssuche nicht diskriminieren

Makler darf Mieter mit ausländischem Namen bei Wohnungssuche nicht diskriminieren


Makler darf Mieter mit ausländischem Namen bei Wohnungssuche nicht diskriminieren
Makler darf Mieter mit ausländischem Namen bei Wohnungssuche nicht diskriminieren / Foto: Michaela STACHE - AFP/Archiv

Wohnungen sind knapp, der Mietmarkt ist mancherorts leergefegt - der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun ein Urteil gegen Benachteiligung gefällt. Makler dürfen Wohnungssuchende nicht diskriminieren, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Sowohl der Immobilienverband als Vertreter der Makler als auch der Mieterbund begrüßten das Urteil. (Az. I ZR 129/25)

Textgröße ändern:

Der BGH verpflichtete darin einen Immobilienmakler aus Hessen zu 3000 Euro Schadenersatz, die er einer Frau mit pakistanischen Wurzeln zahlen muss. Humaira Waseem bekam eine Absage, als sie mit ihrem echten Namen nach einem Besichtigungstermin fragte, ebenso ging es ihrem Mann und ihrer Schwester.

Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter den deutsch klingenden Namen "Schmidt" und "Spieß". Waseem verklagte den Makler auf Entschädigung.

Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil überprüfte.

Dabei ging es nicht mehr um die Frage, ob es sich tatsächlich um Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft handelte. Es war ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch feststellte. Klären musste der BGH nur, ob auch der Makler haftet - oder doch nur der Vermieter. Gesetzlich war das nicht eindeutig geregelt.

Der BGH entschied gegen den Makler. Denn nur wenn auch dieser für Diskriminierung haftet, entspricht das dem Ziel des Gesetzes, wie Koch ausführte. Dieses solle Benachteiligung wegen der Herkunft verhindern oder beseitigen. Der Makler aber sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten, um eine Wohnung überhaupt besichtigen zu können.

Waseem war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist. Sie sprach nach dem Urteil von einer "Bestätigung" und einem "Gefühl der Gerechtigkeit", dass sie mit ihrer Erfahrung ernst genommen werde. Das Urteil habe gezeigt, "dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen", fügte sie hinzu.

Auch die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, begrüßte die Entscheidung. "Dieses Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Klägerin, sondern auch ein wichtiges Signal ins Land: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist verboten und man kann sich dagegen wehren", erklärte sie.

"Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen", betonte die Präsidentin des Deutschen Mieterbunds, Melanie Weber-Moritz. "Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen."

Für den Immobilienverband erklärte dessen Geschäftsführer Christian Osthus: "Wer eine Wohnung sucht, muss darauf vertrauen können, dass Anfragen und Besichtigungstermine nicht nach Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexueller Identität sortiert werden."

H.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Ausgeriestert: Koalition stellt neue private Altersvorsorge vor

Neue Anlageformen, attraktivere Zulagen und die Aufnahme von Selbstständigen in den Kreis der Berechtigten: Ein neues steuerlich gefördertes Vorsorgemodell soll die bisherige Riester-Rente ersetzen. Die Koalitionsfraktionen stellten am Dienstag einen Gesetzentwurf zur privaten Altersvorsorge vor, der am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll. Grüne und Verbraucherschützer begrüßten insbesondere das neue Standardprodukt, das Geringverdienern den Einstieg in die private Vorsorge erleichtern soll.

Koalition einigt sich auf neue private Altersvorsorge

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Reform der privaten Altersvorsorge geeinigt. Nach dem am Dienstag in Berlin vorgestellten Gesetzentwurf soll ein neues steuerlich gefördertes Vorsorgemodell die bisherige Riester-Rente ersetzen. Damit werde die private Altersvorsorge als wichtiger Baustein der gesamten Altersvorsorge insbesondere für Menschen mit geringerem Einkommen attraktiver, sagte die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Frauke Heiligenstadt, bei der Vorstellung der Pläne.

Ifo: Deutscher Pass bei Geburt senkt Kriminalität migrantischer Jugendlicher

Ein deutscher Pass bei Geburt kann die Kriminalität von männlichen Jugendlichen mit Migrationshintergrund spürbar senken. Zu diesem Schluss kam das Münchner Ifo-Institut in einer am Dienstag veröffentlichten Studie, in der Daten der polizeilichen Kriminalstatistik aus den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Berlin ausgewertet wurden. In diesen drei Ländern lebt rund ein Viertel der deutschen Bevölkerung.

WM 2026: Fan-Organisation und Verbraucherschützer reichen Beschwerde gegen Fifa ein

Wegen "exzessiver Ticketpreise" bei der Fußball-Weltmeisterschaft haben die europäische Fan-Organisation Football Supporters Europe (FES) und Verbraucherschützer am Dienstag bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den Weltfußballverband Fifa eingereicht. In einer Mitteilung bezeichneten die FSE und der Dachverband Euroconsumers die Tickets für die vom 11. Juni bis 19. Juli dauernde WM in den USA, Mexiko und Kanada als überteuert und warfen der Fifa einen Missbrauch ihrer Monopolstellung vor.

Textgröße ändern: