Pallade Veneta - Reform für mehr Mieterschutz im Kabinett

Reform für mehr Mieterschutz im Kabinett


Reform für mehr Mieterschutz im Kabinett
Reform für mehr Mieterschutz im Kabinett / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bringt ihre Reform für mehr Mieterschutz am Mittwoch ins Kabinett ein. Mit dem Gesetzentwurf "verbessern wir den Mieterschutz spürbar und ganz konkret: Wohnungssuchende und Mieterinnen und Mieter profitieren von mehr Fairness, mehr Transparenz und besserem Schutz vor überhöhten Kosten", sagte Hubig der "Rheinischen Post". Der Entwurf, der AFP vorlag, sieht schärfere Regeln etwa bei Kurzzeitvermietungen und der Vermietung möblierter Wohnungen vor.

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Bei Kurzzeitmietverträgen soll es laut Entwurf eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten geben - unter bestimmten Voraussetzungen sollen diese Verträge aber auf insgesamt acht Monate verlängert werden können. Weiterhin soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt, wie es im Entwurf heißt. Davon zu unterscheiden seien befristete Mietverträge auf Grund von ausdrücklich geregelten Belangen des Vermieters: Sie unterliegen demnach der Mietpreisbremse, hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.

Bei möblierten Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten den Zuschlag künftig gesondert ausweisen müssen. Machen sie das nicht, soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Sie können den Nachweis aber nachholen.

Der Möblierungszuschlag soll sich am Zeitwert der Möbel orientieren, dazu schlägt der Gesetzentwurf eine Berechnungsmethode vor. Vermieter sollen für voll möblierte Wohnungen aber auch eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt.

Mietsteigerungen bei Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, sollen in angespannten Wohnungsmärkten eingedämmt werden. Oberhalb einer Grenze von drei Prozent jährlich sollen die Steigerungen nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Steigt der Verbraucherpreisindex besonders rapide an, sollen Mieter nicht ungebremst immer stärker belastet werden können. "Gerade in Zeiten steigender Inflation gilt: Wohnen zur Miete darf nicht zur Kostenfalle werden", sagte Hubig der Zeitung.

Mehr Schutz soll es zudem für Mieterinnen und Mieter geben, die wegen einer nicht gezahlten Miete gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug soll eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird.

Hubig hatte einen ersten Gesetzentwurf Anfang Februar vorgelegt. Die Unionsfraktion kündigte damals "Korrekturbedarf" an. Mehrere Regelungen wurden abgeschwächt.

S.Urciuoli--PV

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