Pallade Veneta - Mecklenburg-Vorpommern muss Millionen-Darlehen an Genting vorerst nicht auszahlen

Mecklenburg-Vorpommern muss Millionen-Darlehen an Genting vorerst nicht auszahlen


Mecklenburg-Vorpommern muss Millionen-Darlehen an Genting vorerst nicht auszahlen
Mecklenburg-Vorpommern muss Millionen-Darlehen an Genting vorerst nicht auszahlen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss ein Darlehen in Höhe von 88 Millionen Dollar (78 Millionen Euro) vorerst nicht an den Konzern Genting Hong Kong auszahlen. Die dritte Zivilkammer des Landgerichts Schwerin lehnte am Montag einen Antrag des Unternehmens auf eine entsprechende einstweilige Verfügung ab. Der Besitzer der insolventen MV Werften in Mecklenburg-Vorpommern habe keine existenzielle Notlage glaubhaft machen können, sagte die Richterin in einer kurzen Urteilsbegründung.

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Eine solche Notlage wäre die Voraussetzung für eine gegenteilige Entscheidung in diesem gerichtlichen Eilverfahren gewesen, sagte die Richterin weiter. Das Unternehmen verfüge aber nach Ansicht des Gerichts über finanzielle Möglichkeiten, um die Zeit bis zu einer eventuellen Entscheidung in der Hauptsache zu überbrücken.

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Ob Genting dagegen vorgeht, wollte einer der Rechtsanwälte des Unternehmens am Montag nicht sagen.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns begrüßte die Gerichtsentscheidung. "Wir fühlen uns mit dem Richterspruch bestätigt", erklärten Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und Finanzminister Heiko Geue (beide SPD) in Schwerin. "Es ging dem Land nicht darum, sich einer Auszahlung des Darlehens generell zu verweigern", fügten sie hinzu. Eine mögliche Auszahlung des Darlehens sei jedoch erst ab dem Jahr 2024 geplant gewesen. "Eine Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt hätte vorausgesetzt, dass sowohl für Genting als auch für die MV Werften weiterhin eine positive Fortführungsperspektive gegeben ist. Das ist jedoch nicht der Fall."

Ende Dezember hatte das Gericht noch im Sinne Gentings entschieden. Nach einem Widerspruch seitens der Landesregierung wurde dieser Beschluss nun aufgehoben. Die Richterin betonte, dass der Rechtsstreit von Genting Hong Kong und nicht von den MV Werften angestrengt worden sei und das Kriterium "existenzielle Notlage" deshalb für Genting geprüft werden musste.

Der Antrag auf Auszahlung des im Juni 2021 vereinbarten Darlehens ist Teil des Streits um die Finanzierung der MV Werften mit Standorten in Wismar, Rostock und Stralsund sowie Bremerhaven. Nach Ansicht Gentings haben Bund und Land die Auszahlung inzwischen mit Bedingungen verknüpft, die nicht im Darlehens-Vertrag stünden. Das Land wiederum machte geltend, der Vertrag sei für eine absehbare Liquiditätslücke bei Genting in Höhe von rund 148 Millionen Euro vorgesehen gewesen. Zuletzt hingegen habe die Lücke 600 Millionen Euro betragen. Die Auszahlung komme deshalb nicht infrage.

Die MV Werften hatten vor einer Woche Insolvenz angemeldet. Der vorläufige Insolvenzverwalter kündigte an, das in Wismar in der Werft liegende Kreuzfahrtschiff "Global One" zu Ende bauen zu lassen. Das Schiff, eines der größten seiner Art weltweit, ist zu rund 80 Prozent fertiggestellt und war von Genting als Auftraggeber für den Kreuzfahrtmarkt in Asien vorgesehen.

U.Paccione--PV

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