Pallade Veneta - Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen

Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen


Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen
Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen / Foto: Ludovic MARIN - AFP/Archiv

Der französische Premierminister Sébastien Lecornu plant im kommenden Jahr Einsparungen in Höhe von 54 Milliarden Euro. Dabei solle die Steuerlast gleich bleiben, sagte Lecornu in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit der Zeitung "Le Figaro". Für 2027 strebe er ein Defizit von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts an, sagte Lecornu - ein Ziel, das Finanz- und Wirtschaftsminister Roland Lescure vor wenigen Tagen noch als unrealistisch bezeichnet hatte.

Textgröße ändern:

"Wenn der Haushalt keinerlei Sparmaßnahmen enthalten würde, läge das Defizit 2027 bei knapp 6,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts", betonte Lecornu, der am Donnerstag mit Regierungsmitgliedern über den Haushalt für das kommende Jahr beraten hatte. Er begründete die Sparanstrengungen mit der geopolitischen Lage, den steigenden Zinsen und der alternden Bevölkerung. Der geplante Haushalt sei aber dennoch "weit entfernt von einem Sparhaushalt", versichert er.

Lecornu stellte auch eine "Angleichung" bei Sozialleistungen für legal ins Land gekommene Ausländer in Aussicht: Für diese solle künftig dieselbe Wartezeit gelten wie für Franzosen, die nach einem Auslandsaufenthalt zurückkehren. Damit kommt Lecornu Forderungen der Rechtspopulisten einen Schritt entgegen, die Sozialleistungen für Ausländer radikal beschneiden wollen.

Der Premierminister beteuerte, solange das Parlament den Haushaltsentwurf nicht blockiere, wolle er auf die Anwendung des umstrittenen Verfassungsartikels 49.3 verzichten. Dieser ermöglicht die Verabschiedung ohne abschließende Abstimmung, wenn die Regierung zugleich ein Misstrauensvotum übersteht.

Mit Blick auf den Präsidentschaftswahlkampf erklärte Lecornu, dass Regierungsmitglieder, die sich aktiv am Wahlkampf beteiligen wollten, aus ihren Ämtern ausscheiden sollten. Dies könnte Justizminister Gérald Darmanin betreffen, der dem kandidierenden Ex-Premierminister Edouard Philippe bereits seine Unterstützung zugesagt hat.

Amtsinhaber Emmanuel Macron darf nach zwei Amtszeiten nicht direkt wieder antreten. Die Wahl findet am 18. April und 2. Mai 2027 statt.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"

Vor dem Hintergrund steigender Treibstoffpreise und Druck aus den USA hat Brüssel seine grundsätzliche Bereitschaft für eine Freigabe der strategischen Ölreserven erklärt. "Die Europäische Union ist bereit für gemeinsames Handeln im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA)", sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Freitag. Mit Blick auf eine mögliche Videokonferenz der G7-Staaten am Nachmittag fügte sie hinzu: "Wir werden nun die nächsten Schritte abwarten."

Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden

Mit einer Neuregelung bei Schlichtungsverfahren will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dafür sorgen, dass Fluggäste für eine verspätete oder stornierte Verbindung schneller entschädigt werden können. Ein am Freitag auf den Weg gebrachter Verordnungsentwurf hat ein flexibleres Schlichtungsverfahren zum Ziel.

Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an

Die Kaufhauskette Galeria hat erneut Insolvenz angemeldet. Der Antrag auf Insolvenz sei am Freitagvormittag beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Es ist der vierte Insolvenzantrag binnen sechs Jahren.

Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend

Nach dem BGH-Urteil gegen Preiserhöhungen bei Amazon Prime senkt Amazon die Preise für langjährige Kunden vorübergehend. Das Unternehmen sei mit dem Urteil zwar nicht einverstanden, erklärte eine Sprecherin am Donnerstagabend, werde aber "den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht". Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte die Erhöhung von 2022 gekippt. (Az. III ZR 205/25)

Textgröße ändern: