Pallade Veneta - Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten

Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten


Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten
Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Eine Eigentümergemeinschaft darf per Mehrheitsbeschluss entscheiden, ein großes Gemälde auf die Fassade malen zu lassen. Das geht auch, wenn nicht alle einzelnen Eigentümer einverstanden sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um ein Hochhaus in Wuppertal. (Az. V ZR 165/25)

Textgröße ändern:

Es sollte Teil eines Ensembles aus Dutzenden Kunstwerken werden, die in der nordrhein-westfälischen Stadt eine Art Freilichtmuseum bilden. Das Projekt lief von 2023 bis 2025, es wurde vom Land und auch der Stadt selbst unterstützt. Der Kunstverein bot der Eigentümergemeinschaft des Hochhauses an, die Fassade auf seine Kosten durch eine internationale Künstlerin gestalten zu lassen.

Das Bild sollte möglichst lange an der Fassade bleiben. Nach fünf Jahren sollte die Eigentümergemeinschaft entscheiden können, es wieder zu übermalen oder die Fassade beispielsweise neu zu dämmen. Eine Mehrheit stimmte für das Kunstwerk. Ein einzelner Wohnungseigentümer war aber dagegen und zog vor Gericht. Er argumentiert, dass die Wohnanlage grundlegend umgestaltet würde - das wäre dann nicht erlaubt.

Der BGH entschied aber nun gegen ihn und bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten, dass ein Bild an der Fassade hier keine grundlegende Umgestaltung sei. Eine Eigentümergemeinschaft dürfe beschließen, das äußere Erscheinungsbild eines Hauses zu verändern.

Bei einem Kunstwerk müsse auch nicht von vornherein klar sein, wie es genau aussehen würde. Hier war bereits bekannt, dass die Künstlerin eher dunkle Farben auf der hellen Fassade nutzen wollte. Wann eine Umgestaltung als grundlegend gilt, hängt dem BGH zufolge vom Einzelfall ab. In dem Wuppertaler Fall durfte das Landgericht berücksichtigen, dass sich das Kunstwerk in ein Ensemble in der Umgebung einfügen sollte.

Das Projekt sollte die Stadt lebendig gestalten und die Lebensqualität steigern, wie die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner ausführte. Ein solches Projekt sei darauf angewiesen, dass die Eigentümer von Gebäuden mitmachen. "Hieran teilzuhaben, muss auch Wohnungseigentümergemeinschaften offenstehen", sagte Brückner. Gerade in großen Wohnanlagen dürfte sich aber nur selten Einstimmigkeit erzielen lassen.

F.M.Ferrentino--PV

Empfohlen

Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"

Vor dem Hintergrund steigender Treibstoffpreise und Druck aus den USA hat Brüssel seine grundsätzliche Bereitschaft für eine Freigabe der strategischen Ölreserven erklärt. "Die Europäische Union ist bereit für gemeinsames Handeln im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA)", sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Freitag. Mit Blick auf eine mögliche Videokonferenz der G7-Staaten am Nachmittag fügte sie hinzu: "Wir werden nun die nächsten Schritte abwarten."

Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden

Mit einer Neuregelung bei Schlichtungsverfahren will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dafür sorgen, dass Fluggäste für eine verspätete oder stornierte Verbindung schneller entschädigt werden können. Ein am Freitag auf den Weg gebrachter Verordnungsentwurf hat ein flexibleres Schlichtungsverfahren zum Ziel.

Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an

Die Kaufhauskette Galeria hat erneut Insolvenz angemeldet. Der Antrag auf Insolvenz sei am Freitagvormittag beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Es ist der vierte Insolvenzantrag binnen sechs Jahren.

Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend

Nach dem BGH-Urteil gegen Preiserhöhungen bei Amazon Prime senkt Amazon die Preise für langjährige Kunden vorübergehend. Das Unternehmen sei mit dem Urteil zwar nicht einverstanden, erklärte eine Sprecherin am Donnerstagabend, werde aber "den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht". Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte die Erhöhung von 2022 gekippt. (Az. III ZR 205/25)

Textgröße ändern: