Pallade Veneta - Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink

Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink


Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink

Alex Bodi setzt beim Aufbau von ALPHA WHEY und BODI Energydrink auf wissenschaftliche Zusammenarbeit und internationale Partnerschaften. Eine zentrale Rolle übernimmt nach Angaben der Projektverantwortlichen ein deutscher, international agierender Mischkonzern: Die Unternehmensgruppe beteiligt sich finanziell an dem Vorhaben und blickt auf eine 30-jährige Erfolgsgeschichte zurück.

Textgröße ändern:

Der rumänische Unternehmer Alex Bodi hat nach aktuellen Informationen die Zusammenarbeit für ALPHA WHEY und BODI mit Prof. Dr. Dieter Lazik vertraglich vereinbart und unterzeichnet. Mit Lazik vom deutschen Slow Medicine Research Institute in Potsdam bei Berlin ist damit die wissenschaftliche Begleitung der Produktentwicklung gesichert. Die Kooperation knüpft an eine seit vielen Monaten laufende wissenschaftliche Einbindung in die Forschung und Entwicklung von ALPHAGENETIQ-Produktkonzepten an.

Deutscher Mischkonzern als finanzieller Partner
Die finanzielle Beteiligung einer deutschen Konzerngruppe ist hierbei wesentlicher Bestandteil der Projektpartnerschaft. Sie soll den Aufbau von ALPHA WHEY Produkten und dem BODI Energydrink unterstützen und verbindet die unternehmerische Initiative von Alex Bodi mit dem Rückhalt eines international tätigen Partners. Der derzeit nicht namentlich genannte Mischkonzern verfügt über Standorte in Hongkong, Zürich, Dubai und Singapur sowie in Bahrain und der Ukraine. Die Zusammenarbeit mit Alex Bodi umfasst neben der Entwicklung des BODI Energydrinks auch weitere geschäftliche Vorhaben in Deutschland.

Für die Produktprojekte steht damit eine Verbindung aus drei Bereichen im Mittelpunkt: Bodis Engagement beim Markenaufbau, die vorgesehene wissenschaftliche Mitwirkung und die enorme finanzielle Beteiligung des deutschen Konzerns. Ziel ist es, die Entwicklung eigenständiger Produkte mit einer internationalen unternehmerischen Perspektive zusammenzuführen.

ALPHA WHEY und BODI: Eigenständige Produkte mit Qualitätsanspruch
ALPHA WHEY steht für ein Proteinprodukt im Bereich der Sporternährung. Im weiteren Entwicklungsprozess sollen unter anderem Proteingehalt, Produktqualität und Kennzeichnung überprüft werden. Unabhängige Analysen und ein Abgleich der Produktangaben sind vor einer abschließenden Freigabe vorgesehen, dies unter Aufsicht des Slow Medicine Research Institute von Prof. Dr. Dieter Lazik.

Beim BODI Energydrink setzt das präsentierte Konzept auf die Geschmacksrichtung Mandarine, Zitrone und Ingwer, Koffein natürlichen Ursprungs und den Verzicht auf Taurin. Vorgesehen ist eine 250-Milliliter-Dose. Der schwarz-goldene Markenauftritt verleiht dem Getränk eine prägnante, hochwertige Anmutung und stellt den Namen BODI deutlich in den Vordergrund.

Laziks vorgesehene wissenschaftliche Mitwirkung umfasst die Prüfung von Rezepturen, Rohstoff- und Endproduktdaten sowie fachlich begründete Entwicklungsvorschläge. Damit soll der Qualitätsanspruch der Produkte durch nachvollziehbare Entwicklungsarbeit und Dokumentation konkretisiert werden.

Alex Bodi vertieft Zusammenarbeit mit deutschem MIschkonzern
Die Produktpartnerschaft ergänzt Bodis vielseitige Geschäftsaktivitäten in Deutschland. Seit Anfang 2026 hält sich der Unternehmer wiederholt in Berlin auf. Zu den gemeinsamen Vorhaben mit dem deutschen Mischkonzern gehören der geplante Erwerb und die Sanierung von 166 Wohnungen in Halle an der Saale (Bundesland Sachsen-Anhalt).
Daneben verfolgt Bodi gemeinsam mit dem Berliner Rechtsanwalt und Kunstsammler Prof. Dr. Stefan Haupt das Ziel, die legendäre Sammlung Haupt in Rumänien auszustellen und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.

Mit ALPHA WHEY und BODI setzt Alexandru Nicolae Bodi einen weiteren Schwerpunkt innerhalb dieses Engagements. Die Verbindung aus Markenentwicklung, wissenschaftlicher Begleitung aus Potsdam und finanzieller Unterstützung durch einen international aufgestellten deutschen Mischkonzern steht dabei für einen unternehmerischen Ansatz, der Produktideen und Partnerschaften zusammenführt.

M.Motin

Empfohlen

Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"

Vor dem Hintergrund steigender Treibstoffpreise und Druck aus den USA hat Brüssel seine grundsätzliche Bereitschaft für eine Freigabe der strategischen Ölreserven erklärt. "Die Europäische Union ist bereit für gemeinsames Handeln im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA)", sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Freitag. Mit Blick auf eine mögliche Videokonferenz der G7-Staaten am Nachmittag fügte sie hinzu: "Wir werden nun die nächsten Schritte abwarten."

Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden

Mit einer Neuregelung bei Schlichtungsverfahren will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dafür sorgen, dass Fluggäste für eine verspätete oder stornierte Verbindung schneller entschädigt werden können. Ein am Freitag auf den Weg gebrachter Verordnungsentwurf hat ein flexibleres Schlichtungsverfahren zum Ziel.

Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an

Die Kaufhauskette Galeria hat erneut Insolvenz angemeldet. Der Antrag auf Insolvenz sei am Freitagvormittag beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Es ist der vierte Insolvenzantrag binnen sechs Jahren.

Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend

Nach dem BGH-Urteil gegen Preiserhöhungen bei Amazon Prime senkt Amazon die Preise für langjährige Kunden vorübergehend. Das Unternehmen sei mit dem Urteil zwar nicht einverstanden, erklärte eine Sprecherin am Donnerstagabend, werde aber "den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht". Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte die Erhöhung von 2022 gekippt. (Az. III ZR 205/25)

Textgröße ändern: