Pallade Veneta - Onlinehändler müssen nur unter Umständen genau über Herstellergarantie informieren

Onlinehändler müssen nur unter Umständen genau über Herstellergarantie informieren


Onlinehändler müssen nur unter Umständen genau über Herstellergarantie informieren
Onlinehändler müssen nur unter Umständen genau über Herstellergarantie informieren / Foto: NICHOLAS RATZENBOECK - AFP/Archiv

Internethändler müssen Verbraucher nur dann näher über die Herstellergarantie für ein Produkt informieren, wenn diese im Angebot zentral beworben wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob mit dieser Begründung am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf. Darin war einem Händler verboten worden, auf die Garantie für ein Taschenmesser hinzuweisen, ohne über deren Umfang und die Verbraucherrechte aufzuklären. (Az. I ZR 241/19)

Textgröße ändern:

Mit der BGH-Entscheidung geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende. Ein Konkurrent hatte den Händler verklagt, nachdem dieser auf der Onlineplattform Amazon ein Schweizer Offiziersmesser angeboten hatte, das er nicht selbst hergestellt hatte. Das Landgericht Bochum wies die Klage im November 2018 ab, das Oberlandesgericht Hamm gab ihr im Berufungsverfahren 2019 aber statt.

Der Händler zog vor den BGH, der die Sache wiederum dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegte. Dieser entschied, dass Onlinehändler über die Herstellergarantie informieren müssten - wenn die Garantie zentrales oder entscheidendes Merkmal des Angebots sei.

An diese Rechtsauslegung war der BGH gebunden. Zum konkreten Fall stellte er fest, dass der Händler die Herstellergarantie auf seiner Angebotsseite nicht einmal erwähne, sondern sie sich an untergeordneter Stelle finde. Es sei also kein wesentliches Merkmal des Angebots und er habe sich nicht unlauter verhalten. Der BGH stellte das klageabweisende Urteil des Landgericht wieder her.

G.Riotto--PV

Empfohlen

Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit neuer Klage in Braunschweig

Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig hat mehr als elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe mit 150 Toten eine Schadenersatzklage einer Gruppe von Hinterbliebenen abgewiesen. Die Klage sei als unbegründet abgewiesen worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Kläger könnten statt von der Bundesrepublik Ansprüche bei der Germanwings GmbH geltend machen.

Bundesregierung kürzt internationale Klimafinanzierung - Oxfam spricht von "Wortbruch"

Die Bundesregierung hat ihren Beitrag für die internationale Klimafinanzierung deutlich reduziert. Im vergangenen Jahr wurden 4,7 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen der Erderwärmung in Schwellen- und Entwicklungsländern bereitgestellt, wie das Entwicklungs- und das Umweltministerium am Dienstag in Berlin mitteilten. 2024 waren dafür noch 6,1 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geflossen.

Institut: Bevölkerung dürfte in kommenden Jahren schrumpfen - besonders im Osten

Die deutsche Bevölkerung dürfte in den kommenden zwei Jahrzehnten schrumpfen: Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung rechnet in seiner am Dienstag vorgestellten Analyse damit, dass 2045 hierzulande rund 81,8 Millionen Menschen leben, das wären 1,7 Millionen Menschen oder 2,2 Prozent weniger als Ende vergangenen Jahres. Die deutsche Bevölkerung im Erwerbsalter dürfte bis 2045 bundesweit sogar um 4,7 Prozent schrumpfen, wie die "Demografische Lage der Nation" ergab.

Trump weitet Zugang zu steuerfreiem Diesel aus

Angesichts der massiv gestiegenen Treibstoffpreise in den USA hat Präsident Donald Trump gut einen Monat vor den Kongress-Zwischenwahlen den Zugang zu steuerfreiem Diesel ausgeweitet. Trump unterzeichnete am Montag ein Dekret, das es allen Bürgern erlaubt, diese Diesel-Art zu kaufen. Bislang ist der Treibstoff landwirtschaftlichen Maschinen und anderen Fahrzeugen vorbehalten, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind.

Textgröße ändern: