Pallade Veneta - Karlsruhe: Land kann Windenergie im Wald nicht eigenmächtig verbieten

Karlsruhe: Land kann Windenergie im Wald nicht eigenmächtig verbieten


Karlsruhe: Land kann Windenergie im Wald nicht eigenmächtig verbieten
Karlsruhe: Land kann Windenergie im Wald nicht eigenmächtig verbieten / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Ein Bundesland kann die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald nicht eigenmächtig verbieten. Die Gesetzgebungskompetenz liege hier nicht beim Land, sondern beim Bund, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die entsprechende Regelung in Thüringens Waldgesetz sei nichtig. (Az. 1 BvR 2661/21)

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Das Gesetz sei verfassungswidrig und der Eingriff in das Eigentumsrecht der Waldeigentümer darum nicht gerechtfertigt, begründete das Gericht seine Entscheidung weiter. Es ordnete die Thüringer Regelung dem Bodenrecht zu, hier sei der Bund zuständig. Die Länder könnten nur Sonderregelungen zum Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern treffen.

Das Gericht wies darauf hin, dass 34 Prozent der Fläche des Freistaats Thüringen von Wald bedeckt sind. Ein nennenswerter Teil davon bestehe aus Kalamitätsflächen, die wegen Sturmschäden oder Schädlingsbefall nicht oder nur sehr eingeschränkt von der Forstwirtschaft genutzt werden könnten.

Insgesamt neun Waldeigentümer hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Die Bäume auf ihren Grundstücken waren teilweise von Schädlingen befallen und wurden gefällt. Auf den frei gewordenen Flächen sollten Windkraftanlagen errichtet werden, was das Landesgesetz aber nicht zuließ. Einer Neuregelung von 2020 zufolge war die Änderung der Nutzungsart von Waldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht erlaubt.

Der Landtag in Erfurt hatte damals einem entsprechenden Vorschlag von CDU und FDP zugestimmt. Die beiden Parteien sind in Thüringen zwar in der Opposition, die rot-rot-grüne Regierung hat aber keine eigene Mehrheit. Wegen der Energiekrise war dieses Verbot zuletzt politisch wieder in der Diskussion, die nach dem Beschluss aus Karlsruhe erneut aufflammte.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erklärte, das Gericht habe der "ideologisch getriebenen Verbotsregelung" und dem "von der CDU/FDP/AfD durchgesetzten Verbot" die Verfassungswidrigkeit attestiert.

"Wenn wir in Thüringen unseren Energiebedarf aus der eigenen Fläche heraus decken wollen, und das ist das Ziel, dann braucht es auch die Flächen in den Wäldern für die Gewinnung von erneuerbaren Energien", erklärte der energiepolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Denny Möller. Grünen-Landessprecher Bernhard Stengele teilte mit, er könne "gerade die vielen Waldbesitzer nur zu gut verstehen, die jetzt aufatmen".

Die CDU dagegen erklärte: "Wir können die Natur im Wald schützen, das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt." Wie das konkret umzusetzen sei, müsse "im weiteren parlamentarischen Verfahren geklärt werden", teilte der umweltpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Thomas Gottweiss, mit.

FDP-Landeschef Thomas Kemmerich nannte Windräder im Wald "ökonomischen Unsinn". In Thüringen gebe es viel zu wenig Wind für einen rentablen Betrieb. Die energiepolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Nadine Hoffmann, erklärte, die Partei halte "an ihrer Position fest, dass der Wald kein Industriestandort für die Erneuerbaren Energien sein darf."

Auch in einigen anderen Bundesländern ist die Nutzung von Waldflächen für Windenergie bislang nicht erlaubt, wird aber teilweise diskutiert. Zudem hat der Bundestag im Sommer ein Gesetzespaket zum deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien gebilligt. Darin werden den Ländern Flächenziele für die Windenergie an Land vorgegeben, so dass ein bundesweiter Schnitt von zwei Prozent erreicht wird - mehr als doppelt so viel wie aktuell.

A.Rispoli--PV

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