Pallade Veneta - Starkoch Schuhbeck scheitert vor Bundesgerichtshof mit Revision gegen Hafturteil

Starkoch Schuhbeck scheitert vor Bundesgerichtshof mit Revision gegen Hafturteil


Starkoch Schuhbeck scheitert vor Bundesgerichtshof mit Revision gegen Hafturteil
Starkoch Schuhbeck scheitert vor Bundesgerichtshof mit Revision gegen Hafturteil / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Die Verurteilung des prominenten Kochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) überwiegend rechtskräftig. Wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte, muss das Landgericht München I nur über die Vermögensabschöpfung von Schuhbeck neu verhandeln. Das Münchner Gericht hatte den aus dem Fernsehen bekannten Koch im Oktober zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. (Az. 1 StR 53/23)

Textgröße ändern:

Es sah als erwiesen an, dass der 74-Jährige Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte. In seinen beiden Münchner Restaurants habe er über mehrere Jahre mehr als vier Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen. Dafür nutzte er demnach unter anderem ein von seinem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm.

Die Einnahmen habe er in den Steuererklärungen der GmbHs und der übergeordneten Holding verschwiegen. Er habe so insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro Einkommensteuer hinterzogen. Zugunsten der Holding habe er rund 635.000 Euro an Umsatzsteuer und 314.000 Euro an Gewerbesteuer verkürzt.

Schuhbeck legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser fand nun aber keine Rechtsfehler bei Schuldspruch und Strafzumessung. Neu verhandelt werden muss aber, wie viel Geld Schuhbeck zurückzahlen muss. Das Landgericht setzte eine Summe von 1,2 Millionen Euro an. Dabei seien aber nicht alle Informationen zur Berechnung seiner Steuerschulden festgestellt worden, erklärte der BGH.

A.Fallone--PV

Empfohlen

Feuerwehr rettet Entenküken aus Kanalisation in Bremerhaven

Mit einem eineinhalbstündigen Rettungseinsatz sind mehrere Entenküken aus der Kanalisation in Bremerhaven gerettet worden. Die Entenkinder fielen am Mittwochnachmittag in der Innenstadt in einen Gully und konnten sich nicht mehr selbstständig befreien, wie die Polizei mitteilte.

Camino stößt bei Costa de Cobre in Peru auf hochgradiges Kupfer mit 76,2 m bei 0,88 % Cu, einschließlich 16,25 m bei 2,67 % Cu und 6,82 g/t Ag; alle fünf gemeldeten Bohrlöcher durchschneiden eine starke Kupfermineralisierung

VANCOUVER, BC / ACCESS Newswire / 10. Juni 2026 / Camino Minerals Corporation (TSXV:COR)(OTCID:CAMZF) („Camino" oder das „Unternehmen") freut sich, die Explorationsergebnisse aus Phase 2 der jüngsten Bohrkampagne bei seinem Projekt Costa de Cobre („Costa de Cobre" oder das „Projekt") (früher bekannt als „Los Chapitos"(1)) in Peru bekannt zu geben. Camino hat fünf Bohrlöcher entlang des Trendkorridors Diva fertiggestellt, wobei sich die Bohrarbeiten auf das Zielgebiet Adriana konzentrierten, mit dem Ziel, den bekannten mineralisierten Körper zu erweitern und das Verständnis für die Ausdehnung und Kontinuität des mineralisierten Systems zu verbessern. Die maximale Bohrlochtiefe betrug 260 Meter, und alle fünf Bohrlöcher durchteuften eine starke Kupfermineralisierung und erstreckten sich über eine Streichlänge von etwa 400 Metern.

Nicht nur beten und appellieren - Papst Leo XIV. trifft bei Spanien-Besuch Bad Bunny

Papst Leo XIV. nutzt seine Spanien-Reise nicht nur für Messen und eine Rede vor dem Parlament - das Oberhaupt der katholischen Kirche hatte auch eine kurze Begegnung mit Pop-Star Bad Bunny. "Ja, ich bestätige es", sagte Vatikan-Sprecher Matteo Bruni am Dienstag vor Reportern. Der Sänger aus Puerto Rico sei am Montag "mit seiner Familie und ein paar anderen Leuten" im Bernabeu-Stadion von Real Madrid gewesen und dort dem Papst begegnet.

Heimliche Aufnahmen auf Schlachthof: Gericht bestätigt Unterlassungsanspruch

Von Tierrechtsaktivisten bei illegalem Eindringen in einen Schlachthof angefertigte Videoaufnahmen dürfen einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge von diesen nicht veröffentlicht werden. Das entschied das niedersächsische Gericht am Dienstag unter Verweis auf einen vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz in einem Zivilrechtsstreit zwischen zwei Aktivisten und einem Schlachthof. (Az. 13 U 45/25)

Textgröße ändern: