Pallade Veneta - Brasilianische Behörden verhängen weiteres Bußgeld gegen Neymar wegen Bauprojekts

Brasilianische Behörden verhängen weiteres Bußgeld gegen Neymar wegen Bauprojekts


Brasilianische Behörden verhängen weiteres Bußgeld gegen Neymar wegen Bauprojekts
Brasilianische Behörden verhängen weiteres Bußgeld gegen Neymar wegen Bauprojekts / Foto: GABRIEL BOUYS - AFP/Archiv

Wegen Verstößen gegen Umweltauflagen bei einem ungenehmigten Bauprojekt haben die brasilianischen Behörden ein weiteres Bußgeld gegen Fußballstar Neymar angekündigt. Eine Ortsbegehung von Neymars Grundstück nahe Rio de Janeiro ergab nach Angaben der Stadtverwaltung von Mangaratiba am Samstag, dass der Fußballer Anweisungen zum Stopp jeglicher Aktivitäten auf dem Gelände ignoriert hatte. Der brasilianische Nationalspieler und Star von Paris Saint-Germain habe gegen die Anweisung verstoßen und "weitere Umweltverstöße begangen".

Textgröße ändern:

Neymar müsse daher ein weiteres Bußgeld zahlen, dessen Höhe nach Abschluss der Ermittlungen festgelegt werde, erklärte die Stadtverwaltung. Die Behörden hatten bereits am Donnerstag ein erstes Bußgeld in Höhe von mindestens fünf Millionen Real (rund eine Million) angekündigt. Grund sind Bauarbeiten auf Neymars Luxus-Anwesen in Mangaratiba, wo Bauarbeiter ohne Genehmigung einen künstlichen See und einen Strand anlegten.

Die Behörden hatten das Gelände abgesperrt und den Stopp jeglicher Aktivitäten angeordnet, stattdessen schmiss Neymar laut Medienberichten dort eine Party und ging in seinem künstlichen See schwimmen.

Den Behörden zufolge ließ der Fußballstar für sein Projekt einen Fluss umleiten und umfangreiche Grabungs- und Landschaftsbauarbeiten vornehmen - und zwar alles ohne Genehmigung. Neymar hatte das Anwesen 2016 gekauft. Lokalen Medienberichten zufolge ist das Grundstück über 10.000 Quadratmeter groß und umfasst einen Hubschrauberlandeplatz, ein Spa und ein Fitnessstudio.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Feuerwehr rettet Entenküken aus Kanalisation in Bremerhaven

Mit einem eineinhalbstündigen Rettungseinsatz sind mehrere Entenküken aus der Kanalisation in Bremerhaven gerettet worden. Die Entenkinder fielen am Mittwochnachmittag in der Innenstadt in einen Gully und konnten sich nicht mehr selbstständig befreien, wie die Polizei mitteilte.

Camino stößt bei Costa de Cobre in Peru auf hochgradiges Kupfer mit 76,2 m bei 0,88 % Cu, einschließlich 16,25 m bei 2,67 % Cu und 6,82 g/t Ag; alle fünf gemeldeten Bohrlöcher durchschneiden eine starke Kupfermineralisierung

VANCOUVER, BC / ACCESS Newswire / 10. Juni 2026 / Camino Minerals Corporation (TSXV:COR)(OTCID:CAMZF) („Camino" oder das „Unternehmen") freut sich, die Explorationsergebnisse aus Phase 2 der jüngsten Bohrkampagne bei seinem Projekt Costa de Cobre („Costa de Cobre" oder das „Projekt") (früher bekannt als „Los Chapitos"(1)) in Peru bekannt zu geben. Camino hat fünf Bohrlöcher entlang des Trendkorridors Diva fertiggestellt, wobei sich die Bohrarbeiten auf das Zielgebiet Adriana konzentrierten, mit dem Ziel, den bekannten mineralisierten Körper zu erweitern und das Verständnis für die Ausdehnung und Kontinuität des mineralisierten Systems zu verbessern. Die maximale Bohrlochtiefe betrug 260 Meter, und alle fünf Bohrlöcher durchteuften eine starke Kupfermineralisierung und erstreckten sich über eine Streichlänge von etwa 400 Metern.

Nicht nur beten und appellieren - Papst Leo XIV. trifft bei Spanien-Besuch Bad Bunny

Papst Leo XIV. nutzt seine Spanien-Reise nicht nur für Messen und eine Rede vor dem Parlament - das Oberhaupt der katholischen Kirche hatte auch eine kurze Begegnung mit Pop-Star Bad Bunny. "Ja, ich bestätige es", sagte Vatikan-Sprecher Matteo Bruni am Dienstag vor Reportern. Der Sänger aus Puerto Rico sei am Montag "mit seiner Familie und ein paar anderen Leuten" im Bernabeu-Stadion von Real Madrid gewesen und dort dem Papst begegnet.

Heimliche Aufnahmen auf Schlachthof: Gericht bestätigt Unterlassungsanspruch

Von Tierrechtsaktivisten bei illegalem Eindringen in einen Schlachthof angefertigte Videoaufnahmen dürfen einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge von diesen nicht veröffentlicht werden. Das entschied das niedersächsische Gericht am Dienstag unter Verweis auf einen vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz in einem Zivilrechtsstreit zwischen zwei Aktivisten und einem Schlachthof. (Az. 13 U 45/25)

Textgröße ändern: