Pallade Veneta - Kein Schadensersatz für zu kurzfristige Zusage zum Weihnachtsmarkt bei Pandemie

Kein Schadensersatz für zu kurzfristige Zusage zum Weihnachtsmarkt bei Pandemie


Kein Schadensersatz für zu kurzfristige Zusage zum Weihnachtsmarkt bei Pandemie
Kein Schadensersatz für zu kurzfristige Zusage zum Weihnachtsmarkt bei Pandemie / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Sagt eine Stadt als Veranstalterin eines Weihnachtsmarkts einem Standbetreiber zu kurzfristig zu, schuldet sie ihm nicht den Ersatz vom entgangenem Gewinn, wenn ihm eine Teilnahme wegen der Kurzfristigkeit nicht mehr möglich ist. Eine kurzfristige Entscheidung sei keine Pflichtverletzung, wenn offen kommuniziert werde, teilte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Oldenburg am Mittwoch mit.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Marktstandbetreiber aus dem Landkreis Osnabrück, der sich für einen Standplatz auf dem Weihnachtsmarkt 2021 in Osnabrück beworben hatte. Wegen der ungewissen Pandemielage zu der Zeit wies die Stadt alle Betreiber Ende September 2021 darauf hin, dass unklar sei, ob der Weihnachtsmarkt überhaupt stattfinden könne. Die ausstehenden Vertragsabschlüsse stünden unter dem Vorbehalt einer kurzfristigen pandemiebedingten Absage.

Am 8. November 2021, eine Woche vor Beginn des Weihnachtsmarkts, bot die Stadt dem Standbetreiber eine verbindliche Teilnahme an. Dieser lehnte ab, weil er für den Wareneinkauf und die Beschaffung von Personal mehrere Wochen Vorlauf brauche. Weil er der Auffassung war, dass die Stadt ihre Pflicht verletzt habe, klagte er auf die Zahlung seiner voraussichtlichen Einbußen.

Das Landgericht Oldenburg wies die Klage in erster Instanz ab. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Wegen der Pandemie war die Stadt nicht gehalten, dem Kläger einen früheren Vertragsabschluss anzubieten. Eine frühzeitige verbindliche Zusage war ihr nicht zuzumuten, weil sich die Behörde bei einer späteren Absage des Weihnachtsmarkts schadensersatzpflichtig hätte machen können.

Nach der Ankündigung im September 2021 konnte der Kläger frei entscheiden, ob er sich vorsorglich auf die Teilnahme vorbereitet oder die finale Entscheidung der Behörde abwartet. Die damit verbundenen Unsicherheiten sind nach Ansicht des Gerichts Teil des unternehmerischen Risikos, das der Kläger zu tragen hat.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Palast: Charles III. wird sich auf Karibikreise "dunkelsten Tagen" der Kolonialherrschaft stellen

Der britische König Charles III. will sich bei seiner bevorstehenden Reise in die Karibik nach Angaben eines Sprechers den "dunkelsten Tagen" der Kolonialherrschaft stellen. Der Buckingham-Palast erklärte am Freitag, Charles habe sich dafür eingesetzt, die "Fehler der Vergangenheit" und "bestehende Ungleichheiten" anzuerkennen und werde sein Engagement für diesen Prozess auf der Reise bekräftigen.

Festakt mit Steinmeier und Merz zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen

Mit einem Festakt wird am Samstag (12.00 Uhr) in Bremen der Tag der Deutschen Einheit begangen. Zuvor findet ein ökumenischer Gottesdienst statt. Als Gäste werden unter anderem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Kanzler Friedrich Merz (beide CDU) erwartet. Die Festrede wird Steinmeier halten.

Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit beginnen in Bremen

In Bremen beginnen am Freitag (16.00 Uhr) die dreitägigen Feierlichkeiten zum diesjährigen Tag der Deutschen Einheit. Bis zum Sonntag gibt es in der Bremer Innenstadt und an der Weser ein Bürgerfest mit Musik, Theater und Diskussionsrunden auf mehr als hundert Bühnen. Ein musikalischer Höhepunkt ist der Auftritt der Fantastischen Vier am Samstagabend. Auf einer Ländermeile präsentieren sich die 15 anderen Bundesländer.

Ärger um Pferdeschwanz: Fußball-Star Erling Haaland geht juristisch gegen Airline vor

Fußball-Star Erling Haaland geht juristisch gegen eine norwegische Fluggesellschaft vor, weil sie mit dem für ihn zwischenzeitlich typischen Pferdeschwanz Werbung gemacht hat. Die Beschwerde gegen die Fluggesellschaft Norwegian Air Shuttle betreffe die "widerrechtliche Nutzung von Haalands Erkennungszeichen bei ihrer Werbung für Flugtickets während der Fußball-Weltmeisterschaft" im Sommer, teilte Haalands Anwalt Thomas Hagen am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP mit. Worum genau es bei der Anzeige geht, erklärte er nicht.

Textgröße ändern: