Pallade Veneta - Prozess um Steuerhinterziehung rund um Sommermärchen 2006 in Frankfurt gestartet

Prozess um Steuerhinterziehung rund um Sommermärchen 2006 in Frankfurt gestartet


Prozess um Steuerhinterziehung rund um Sommermärchen 2006 in Frankfurt gestartet
Prozess um Steuerhinterziehung rund um Sommermärchen 2006 in Frankfurt gestartet / Foto: Yuri CORTEZ - AFP/Archiv

Fast 18 Jahre nach der Fußballweltmeisterschaft hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess um das sogenannte Sommermärchen 2006 in Deutschland begonnen. Das Verfahren begann am Montag mit der Anklageverlesung. Vor Gericht stehen drei ehemalige ranghohe Funktionäre des Deutschen Fußballbunds (DFB) wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall.

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Die Staatsanwaltschaft wirft den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie dem ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst Schmidt vor, die Abgabe falscher Steuererklärungen im Umfeld der Fußball-WM der Männer veranlasst zu haben. Dadurch seien Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschläge für 2006 in Höhe von mehr als 13,7 Millionen Euro nicht gezahlt worden.

Ein für die Organisation verantwortliches Komitee soll der Anklage zufolge 2005 rund 6,7 Millionen Euro erhalten haben. Dieses Geld habe der DFB im Jahresabschluss als Betriebsausgabe für eine WM-Gala geltend gemacht. Die WM-Gala fand nie statt - tatsächlich soll ein anderer Zweck zugrunde gelegen haben.

Die Zahlung habe daher nicht steuermindernd verbucht werden dürfen. Stattdessen habe das Geld der Rückführung eines Darlehens gedient, das der damalige Vorsitzende des Komitees, der mittlerweile verstorbene Franz Beckenbauer, 2002 beim ebenfalls mittlerweile verstorbenen Unternehmer Robert-Louis Dreyfus privat aufgenommen habe.

Bis Ende Oktober wurden zunächst 24 Verhandlungstermine angesetzt. Das Landgericht Frankfurt hatte das Verfahren in der Vergangenheit zweimal eingestellt, unter anderem mangels hinreichenden Tatverdachts. Auf Beschwerden der Staatsanwaltschaft hin brachte das Oberlandesgericht das Verfahren aber wieder ins Rollen.

B.Fortunato--PV

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