Pallade Veneta - Nach Beißvorfall nahe Trier: Halter von gefährlichem Hund muss Tier abgeben

Nach Beißvorfall nahe Trier: Halter von gefährlichem Hund muss Tier abgeben


Nach Beißvorfall nahe Trier: Halter von gefährlichem Hund muss Tier abgeben
Nach Beißvorfall nahe Trier: Halter von gefährlichem Hund muss Tier abgeben / Foto: Xavier GALIANA - AFP/Archiv

Der Halter eines Staffordshire-Bullterrier-Mischlings aus Rheinland-Pfalz muss sein Tier nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Trier abgeben. Er sei nicht zuverlässig genug, um einen als gefährlich eingestuften Hund zu halten, erklärte das Gericht am Mittwoch. Der Hund soll mehrmals ohne Aufsicht im Dorf herumgelaufen sein und einmal einen anderen Hund gebissen haben.

Textgröße ändern:

Die Verbandsgemeinde Prüm stellte fest, dass er im August über den Zaun des Grundstücks gesprungen war und den Hund einer Spaziergängerin angegriffen hatte. Die Frau gab an, dass er ihren Hund gebissen und herumgeschleudert und so erheblich verletzt habe. Die Gemeinde stufte den Mischling deshalb als gefährlichen Hund ein.

Nach den Vorgaben des Landeshundegesetzes muss er darum in sicherem Gewahrsam gehalten werden. Befragungen der Polizei ergaben allerdings, dass der Hund schon vorher mehrmals frei im Dorf herumgelaufen sei. Im Monat nach dem Beißvorfall wurde er wieder gesehen. Die Gemeinde ordnete daraufhin an, dass der Halter ihn abgeben müsse.

Dagegen wehrte sich der Mann mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Er gab an, dass sein Hund nicht gefährlich sei und dass er selbst die Voraussetzungen für die Haltung eines gefährlichen Hundes erfülle.

Das sah das Gericht anders. Der Halter sei nicht dazu bereit, seinen Pflichten nachzukommen, erklärte es. Weder die wiederholten Ausbrüche noch der Beißvorfall hätten den Mann dazu gebracht, Maßnahmen gegen das Weglaufen seines Hunds zu ergreifen. Er sei nicht zuverlässig genug, um einen gefährlichen Hund halten zu dürfen.

Die Einstufung des Mischlings als gefährlich stand bereits fest und konnte nicht mehr angefochten werden. Der Halter kann gegen die Eilentscheidung aus Trier noch eine Beschwerde beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz einreichen.

A.Rispoli--PV

Empfohlen

Merz ruft 65 Jahre nach Mauerbau zu Einsatz für Demokratie auf

65 Jahre nach Beginn des Mauerbaus hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zur Verteidigung der Demokratie aufgerufen. "Die Lektion der Mauer bleibt: Freiheit und Demokratie sind nicht selbstverständlich. Wir müssen immer dafür kämpfen", schrieb Merz am Donnerstag im Kurzbotschaftendienst X. Er wies zugleich darauf hin, dass die Menschen heute "in Frieden und Freiheit" leben könnten: Deutschland sei inzwischen länger vereint, als es durch die Mauer geteilt gewesen sei.

Ausgetrocknete Wasserstellen: Hitze wird auch für Wildtiere zur Gefahr

Wegen ausgetrockneter Wasserstellen und Teiche wird die Hitze in Deutschland auch für Wildtiere zur Gefahr. "Die Kombination aus extremer Hitze und anhaltender Trockenheit ist für viele Wildtiere eine lebensbedrohliche Herausforderung", erklärte Paulina Kuhn vom Deutschen Tierschutzbund am Donnerstag in Bonn. Wenn selbst im Wald natürliche Bäche, Teiche und kleine Wasserstellen austrockneten, fehle es den Tieren an Möglichkeiten zum Trinken und Abkühlen.

Autobahn bei Mannheim wird wegen ausgebrochener Schafherde gesperrt

Weil eine ausgebrochene Schafherde auf die Fahrbahn lief, ist die Autobahn 659 im Grenzgebiet von Hessen und Baden-Württemberg vorübergehend gesperrt worden. Schon vorher fuhr aber ein Auto in ein Schaf, wie die Polizei in Mannheim am Donnerstag mitteilte. Das Tier wurde bei dem Unfall tödlich verletzt, der Autofahrer blieb unverletzt. Am Wagen entstand Sachschaden.

Ratiscon: Wenn Ingenieurskunst auf B2B-Marketing trifft

Innovative Leadgenerierung, SEO, GEO, SEA für die Industrie und Mittelstand: Dr.-Ing. Tamas Lamfalusi verbindet Expertenwissen mit moderner Digitalstrategie.

Textgröße ändern: