Pallade Veneta - Heimliche Aufnahmen auf Schlachthof: Gericht bestätigt Unterlassungsanspruch

Heimliche Aufnahmen auf Schlachthof: Gericht bestätigt Unterlassungsanspruch


Heimliche Aufnahmen auf Schlachthof: Gericht bestätigt Unterlassungsanspruch
Heimliche Aufnahmen auf Schlachthof: Gericht bestätigt Unterlassungsanspruch / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Von Tierrechtsaktivisten bei illegalem Eindringen in einen Schlachthof angefertigte Videoaufnahmen dürfen einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge von diesen nicht veröffentlicht werden. Das entschied das niedersächsische Gericht am Dienstag unter Verweis auf einen vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz in einem Zivilrechtsstreit zwischen zwei Aktivisten und einem Schlachthof. (Az. 13 U 45/25)

Textgröße ändern:

Demnach darf eine auf rechtswidrigem Weg beschaffte Information nicht von demjenigen veröffentlicht werden, der die rechtswidrige Beschaffung vornahm. Im aktuellen Fall überwog laut Gericht die Bedeutung der Information für die öffentliche Meinungsbildung "nicht eindeutig" etwa die Nachteile der rechtswidrigen Beschaffung für die Betroffenen.

Die beiden Aktivisten, eine Frau und ein Mann, waren im Mai 2024 von der Polizei aufgegriffen worden, als sie heimlich auf dem Schlachthof unterwegs waren. Zumindest die Frau hatte diesen demnach bereits im März 2024 illegal betreten und dort Kameras für Aufnahmen installiert.

Etwas später wurde ein von der Frau kommentierter Film mit den Bildern auf der Internetseite einer Tierrechtsorganisation veröffentlicht. Die Aktivisten veröffentlichten zudem einen Post mit Ausschnitten auf Instagram.

Die Schlachthofbetreiberin verklagte die beiden Aktivisten daraufhin vor dem Landgericht Oldenburg. Dieses untersagte beiden im Juni 2025 das erneute Betreten des Betriebs. Es stufte deren Handlungen als Hausfriedensbruch ein. Zudem verurteilte es die Aktivistin dazu, die weitere Verbreitung des über die Homepage der Tierschutzorganisation abrufbaren Films zu unterlassen. Ferner sah es "dem Grunde nach" eine Schadenersatzpflicht für Schäden aus den Hausfriedensbrüchen sowie der Verbreitung des Films. Alle Beteiligten gingen dagegen in Berufung.

In zweiter Instanz bestätigte nun auch das Oberlandesgericht, dass das Eindringen der Aktivisten auf den Schlachthof rechtswidrig war. Es gebe keine rechtfertigenden Notstand, etwa aus Tierwohlsicht. Die von der Aktivisten kritisierte CO2-Betäubung von Schlachttieren sei gesetzlich anerkannt und müsse daher hingenommen werden. Wer dies ändern und eine öffentliche Debatte darüber anstoßen wolle, dürfe sich das Material für Diskussionsbeiträge nicht durch "Eingriffe in fremde Rechte" beschaffen.

Auch Schadenersatzansprüche gegen die beiden Aktivisten wären demnach dem Grunde nach in bestimmtem Umfang rechtlich möglich. Über konkrete Anträge auf Schadenersatz hatte das Gericht aber nicht zu entscheiden.

Zugleich gab das Gericht den Aktivisten in bestimmten Punkten Recht und änderte das erstinstanzliche Urteil entsprechend ab. So stufte es einen Unterlassungsanspruch für Veröffentlichungen in sozialen Medien gegen den Mann als zu weitreichend ein, weil er auch künftige Verbreitungen erfasst. Es sei aber unklar, ob diese gegebenenfalls rechtswidrig wären.

Die Frau muss demnach lediglich unterlassen, bestimmte Aufnahmen selbst zu verbreiten. Nicht vom Unterlassungsanspruch erfasst ist laut Oberlandesgericht ein "Verbreitenlassen", weil es rechtlich an einer sogenannten Ersttat fehlt, die eine Wiederholungsgefahr begründet.

U.Paccione--PV

Empfohlen

Nicht nur beten und appellieren - Papst Leo XIV. trifft bei Spanien-Besuch Bad Bunny

Papst Leo XIV. nutzt seine Spanien-Reise nicht nur für Messen und eine Rede vor dem Parlament - das Oberhaupt der katholischen Kirche hatte auch eine kurze Begegnung mit Pop-Star Bad Bunny. "Ja, ich bestätige es", sagte Vatikan-Sprecher Matteo Bruni am Dienstag vor Reportern. Der Sänger aus Puerto Rico sei am Montag "mit seiner Familie und ein paar anderen Leuten" im Bernabeu-Stadion von Real Madrid gewesen und dort dem Papst begegnet.

Sophia und Noah bleiben beliebteste Vornamen für Neugeborene in Deutschland

Sophia und Noah sind im vergangenen Jahr erneut die beliebtesten Vornamen für Neugeborene in Deutschland gewesen. Damit behauptete sich das Namensduo das dritte Jahr in Folge an der Spitze, wie die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.

Trump interpretiert Buh-Rufe bei Basketball-Finalspiel in New York als Jubel

Ein Besuch von US-Präsident Donald Trump bei einem Basketball-Finalspiel in New York hat lautstarke Reaktionen bei den Zuschauern ausgelöst. Als vor dem Spiel am Montagabend die Nationalhymne erklang, wurde auf der Großleinwand der US-Präsident eingeblendet - und das Publikum reagierte mit lauten Buh-Rufen. Trump interpretierte dies indes als Jubel der Zuschauer. "Das waren in erster Linien Anfeuerungsrufe, scheint mir, lautstark und begeistert", sagte Trump, als er später auf die Rufe angesprochen wurde.

WLF Energy und Farasis Energy unterzeichnen strategische Partnerschaftsvereinbarung zur weltweiten Beschleunigung von Energiespeicherlösungen der nächsten Generation

Die Partnerschaft verbindet die führende Position von Farasis Energy im Bereich fortschrittlicher Batterietechnologie mit der integrierten Energieplattform, den KI-gestützten Optimierungsfunktionen und der globalen Einsatzstrategie von WLF Energy

Textgröße ändern: