Pallade Veneta - Land Rheinland-Pfalz haftet nicht für Kosten von abgebrochenem Schulprojekt

Land Rheinland-Pfalz haftet nicht für Kosten von abgebrochenem Schulprojekt


Land Rheinland-Pfalz haftet nicht für Kosten von abgebrochenem Schulprojekt
Land Rheinland-Pfalz haftet nicht für Kosten von abgebrochenem Schulprojekt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Land Rheinland-Pfalz muss nicht für die Kosten eines Schulprojekts in Estland zahlen, das zwei rheinland-pfälzische Schülerinnen vorzeitig abbrachen. Wie das Oberlandesgericht Zweibrücken am Dienstag mitteilte, haftet das Land hier nicht für Projekt- und Reisekosten. Die Schülerinnen hätten mit etwas Unterstützung der Schule einen mehrtägigen Aufenthalt organisieren und dort sinnvolle Tätigkeiten ausüben sollen, erklärte das Gericht.

Textgröße ändern:

Dabei habe die Möglichkeit bestanden, dass das Projekt scheitern könne. Die beiden seien nach Estland geflogen, hätten dort aber nicht wie geplant einen Bus zu dem Projektcamp bestiegen. Stattdessen seien sie zurück nach Deutschland geflogen. Vor dem Landgericht Landau klagten sie auf Erstattung ihrer Kosten.

Sie argumentierten, dass der betreuende Lehrer am Morgen vor der Abfahrt des Busses zunächst nicht erreichbar gewesen sei. Wegen der Sprachbarriere hätten sie sich mit dem Betreuer vor Ort nicht verständigen können, außerdem sei die Gruppe zu groß gewesen. Das Landgericht wies die Klagen ab.

Dagegen legten die Schülerinnen Berufung beim Oberlandesgericht ein. Dieses wies sie aber darauf hin, dass weder Lehrer noch Schulleitung ihre Amtspflichten verletzt hätten, woraufhin die Schülerinnen ihre Berufung zurücknahmen. Damit sei das Urteil des Landgerichts rechtskräftig, hieß es.

M.Jacobucci--PV

Empfohlen

Durchgesickerte Prüfungsaufgaben: Indische Abgeordnete stimmen für härtere Strafen

Nach Protesten der sogenannten Kakerlaken-Bewegung (CJP) gegen Missstände im indischen Bildungssystem hat das Unterhaus des Parlaments härteren Strafen für das Durchstechen von Prüfungsaufgaben zugestimmt. Die Abgeordneten beschlossen die Gesetzesänderung am Mittwoch in Neu Delhi, sie geht nun ins Oberhaus. Die Proteste hatten zuvor bereits den Bildungsminister zum Rücktritt gebracht.

Nordrhein-Westfalen: Lehrerin scheitert vor Gericht mit Versetzung nach Ostfriesland

Eine Grundschullehrerin aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen darf vorerst nicht an eine Schule in Niedersachsen wechseln. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies ihren Eilantrag am Mittwoch zurück, wie das Gericht in Münster mitteilte. Die Lehrerin hatte demnach 2024 ein Haus im ostfriesischen Küstenort Greetsiel gekauft und ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegt. Das Land verweigerte der Lehrerin aber einen Schulwechsel wegen Personalmangels an Grundschulen in Recklinghausen.

Keine Fortschritte bei Verhandlungen zwischen Demonstranten und indischer Regierung

Eine zweite Verhandlungsrunde zwischen der indischen Regierung und Vertretern der sogenannten Kakerlaken-Bewegung ist am Freitag ergebnislos zu Ende gegangen. Die Vertreter der Bewegung hätten der Regierung klar gemacht, dass "nur der Rücktritt von Bildungsminister Dharmendra Pradhan akzeptabel wäre", sagte ein Sprecher der Gruppe, Ashutosh Ranka. Darauf sei die Regierung aber nicht eingegangen.

ChampKidz by Xenia Hügel für Bildungsarbeit ausgezeichnet

Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung

Textgröße ändern: