Pallade Veneta - Verhandlung über Solidaritätszuschlag an Bundesfinanzhof begonnen

Verhandlung über Solidaritätszuschlag an Bundesfinanzhof begonnen


Verhandlung über Solidaritätszuschlag an Bundesfinanzhof begonnen
Verhandlung über Solidaritätszuschlag an Bundesfinanzhof begonnen / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Am Bundesfinanzhof in München hat am Dienstag die Verhandlung über den Solidaritätszuschlag begonnen. Das oberste deutsche Gericht für Steuern befasst sich mit der Frage, ob der Zuschlag überhaupt noch verfassungsgemäß ist. Ein bayerisches Ehepaar wehrt sich mit Hilfe des Steuerzahlerbunds gegen die Festsetzung der kurz Soli genannten Abgabe für das Steuerjahr 2020. (Az. IX R 15/20)

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Das Paar argumentiert, dass der Solidarpakt II zur finanziellen Unterstützung der ostdeutschen Länder schon 2019 auslief und der Länderfinanzausgleich neu organisiert wurde. Auch die neue Regelung, nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2021 nur noch die etwa zehn Prozent der am besten verdienenden Steuerpflichtigen die Abgabe zahlen müssen, hält es für verfassungswidrig.

Die Freigrenze liegt seitdem bei etwa 125.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Verheiratete, dort beginnt die Abgabe und steigt mit dem Einkommen an. Etwa dreieinhalb Prozent der Steuerpflichtigen zahlen den vollen Soli. Auch auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften fällt er weiter an.

Der Soli ist eine Ergänzungsabgabe, die - anders als Steuern - nicht zur Finanzierung des Haushalts dient, sondern einen vorübergehenden besonderen Finanzbedarf decken soll. Die Einnahmen gehen an den Bund. Dieser muss für die Erhebung aber einen Grund haben.

Der BFH befasst sich damit, ob die Wiedervereinigung noch nach 30 Jahren einen solchen besonderen Finanzbedarf begründet - oder ob vielleicht anderes passiert ist, das den Soli weiter rechtfertigen würde. In den Informationen zum Verfahren nannte er die Pandemie, den Ukraine-Krieg und den Klimawandel als Beispiele.

Die Frage ist allerdings, ob in dem Fall die Abgabe einfach so umgewidmet werden dürfte oder ob erst der Bundestag zustimmen müsste. Auch will der BFH klären, ob es rechtmäßig ist, dass nur die Spitzeneinkommen belastet werden und ob es dafür besondere Gründe braucht.

Sollte der BFH den Soli nunmehr für verfassungswidrig halten, würde er die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen. Eine Entscheidung wird in München für Dienstag noch nicht erwartet. Sie soll voraussichtlich Ende Januar fallen, wie der BFH ankündigte.

Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums nimmt nicht an der Verhandlung teil. Das Ministerium trat dem Verfahren zunächst als Nebenbeteiligter bei, zog den Beitritt aber vor wenigen Tagen wieder zurück.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plädiert für eine vollständige Abschaffung des Solis. Die Neuregelung der Abgabe wurde Ende 2019 vom Bundestag beschlossen, als der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) noch Finanzminister war.

Z.Ottaviano--PV

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