Pallade Veneta - Verteidigung wertet Tötung von Schwester in Berlin nicht als Mord

Verteidigung wertet Tötung von Schwester in Berlin nicht als Mord


Verteidigung wertet Tötung von Schwester in Berlin nicht als Mord
Verteidigung wertet Tötung von Schwester in Berlin nicht als Mord / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sieht die Verteidigung zweier afghanischer Brüder die Tötung ihrer 34-jährigen Schwester in Berlin nicht als Mord an. Es sei "ein tragischer Unfall" gewesen, sagte Michael Stopp, Anwalt des 27-jährigen Yousuf H., am Donnerstag vor dem Landgericht der Hauptstadt. H. habe einen Streit mit seiner Schwester gehabt, der eskaliert sei.

Textgröße ändern:

Die Tötung von Maryam H. durch ihren Bruder sei deshalb als Körperverletzung mit Todesfolge zu bewerten. Stopp beantragte für seinen Mandanten eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren. "Es tut mir sehr leid, es war ein Unfall", sagte dieser in seinem sogenannten letzten Wort. Der 27-Jährige hatte in dem im März vergangenen Jahres begonnen Prozess die Tötung seiner Schwester gestanden, dies allerdings als Unfall dargestellt.

Zudem gab er an, ohne seinen Bruder, den 23-jährigen Mahdi H., gehandelt zu haben. Für diesen plädierten dessen Verteidiger deshalb am Donnerstag auf einen Freispruch. Eine Teilnahme an der Tat habe ihm nicht nachgewiesen werden können, sagte Anwalt Hendrik König.

Zuvor hatte am Vormittag Roland Weber, der die beiden zehn und 14 Jahre alten Kinder der Getöteten als Nebenkläger vertritt, plädiert. "Es ging hier um Macht und Kontrolle über Frauen", fasste er seine Einschätzung der Tat zusammen. Maryam habe eine eigene Wohnung gewollt, sich selbst einen neuen Partner gesucht. Das hätten ihre Brüder ihr nicht zugestanden und sie deshalb getötet. "Sie haben die Kinder um eine halbwegs unbekümmerte Kindheit und Jugend gebracht."

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern den gemeinschaftlichen Mord an ihrer Schwester vor. Die beiden hätten diese aus niedrigen Beweggründen getötet, sagte Staatsanwältin Antonia Ernst in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche und beantragte dafür lebenslange Haftstrafen.

Die beiden hätten Maryam mit der Tötung "bestrafen und aus der Familie entfernen" wollen, sagte Ernst. Diese habe sich eine eigene Wohnung gesucht, eine neue Liebesbeziehung geführt, sich generell der Kontrolle der Brüder entziehen wollen.

Die beiden Männer sollen die zweifache Mutter am 13. Juli 2021 unter einem Vorwand in die Wohnung eines der beiden Brüder im Berliner Bezirk Neukölln gelockt und erdrosselt haben. Zusätzlich schnitten sie ihr laut Obduktion die Kehle auf.

Die Leiche brachten sie nach der Tat in einem Rollkoffer mit einem Taxi zum Berliner Fernbahnhof Südkreuz, von wo aus die Brüder mit ihrer grausigen Fracht per Zug nach Bayern fuhren. Dort, in der Nähe des Wohnorts des 27-jährigen Angeklagten, vergruben sie die Leiche. Das Urteil soll am 9. Februar fallen.

F.M.Ferrentino--PV

Empfohlen

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe

Bei einer großangelegten Razzia im Reinigungsgewerbe sind am Mittwoch mehr als hundert Wohnungen, Unterkünfte, Firmen und Hotels in ganz Deutschland durchsucht worden. Dabei wurden zehn Haftbefehle vollstreckt, wie das Hauptzollamt Berlin mitteilte. Außerdem wurde ein Großteil der zuvor angeordneten Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Millionen Euro vollstreckt.

Textgröße ändern: