Pallade Veneta - BGH: Bürgermeister muss mit ihm zerstrittener Partei Sonderbeiträge zahlen

BGH: Bürgermeister muss mit ihm zerstrittener Partei Sonderbeiträge zahlen


BGH: Bürgermeister muss mit ihm zerstrittener Partei Sonderbeiträge zahlen
BGH: Bürgermeister muss mit ihm zerstrittener Partei Sonderbeiträge zahlen / Foto: Ronny Hartmann - AFP/Archiv

Ein früherer ehrenamtlicher Bürgermeister einer kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt muss seiner ehemaligen Partei, der CDU, einen Teil der Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag zahlen. Diese Pflicht sei nicht daran geknüpft, dass die Partei seine Kandidatur unterstützte, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Das ergebe sich aus der Landessatzung der CDU. (Az. II ZR 144/21)

Textgröße ändern:

Der Mann war Parteimitglied, trat bei der Bürgermeisterwahl 2015 aber als unabhängiger Kandidat an. Die CDU wollte ihn nicht aufstellen und unterstützte die Kandidatur nicht. Er gewann die Wahl, vier Jahre später trat er aus der CDU aus. Inzwischen ist er nicht mehr im Amt. Für seine ehrenamtliche Arbeit als Bürgermeister bekam er monatlich 765 Euro Aufwandsentschädigung.

In der Finanz- und Beitragsordnung der CDU Sachsen-Anhalt ist vorgesehen, dass ehrenamtliche Bürgermeister neben ihrem Mitgliedsbeitrag einen gewissen Prozentsatz ihrer Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag an die Partei abführen. Vor dem Juni 2019 waren das 15 Prozent, seitdem sind es siebeneinhalb Prozent. Der Kreisverband Burgenland klagte gegen den Bürgermeister, um die Sonderbeiträge für knapp zwei Jahre zu erstreiten. Es ging noch um 740 Euro.

Vor dem Amtsgericht Naumburg und dem Landgericht Halle an der Saale hatte die Klage Erfolg. Der Bürgermeister zog dagegen vor den BGH, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Der BGH teilte nun mit, dass bei den strittigen Sonderbeiträgen die Vorteile berücksichtigt würden, die eine Parteimitgliedschaft bedeuteten.

Diese bestünden nicht nur in der direkten Unterstützung einer Kandidatur. Vielmehr könne eine Partei jemanden auch unabhängig von einer Wahl unterstützen. Zudem könne auch ein unabhängiger Kandidat, der seit langer Zeit Parteimitglied sei, als Kandidat eben dieser Partei wahrgenommen werden oder ihre Stammwähler anziehen.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe

Bei einer großangelegten Razzia im Reinigungsgewerbe sind am Mittwoch mehr als hundert Wohnungen, Unterkünfte, Firmen und Hotels in ganz Deutschland durchsucht worden. Dabei wurden zehn Haftbefehle vollstreckt, wie das Hauptzollamt Berlin mitteilte. Außerdem wurde ein Großteil der zuvor angeordneten Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Millionen Euro vollstreckt.

Textgröße ändern: