Pallade Veneta - Frau bekommt trotz Vorlage von Sparbuch Geld nicht ausbezahlt

Frau bekommt trotz Vorlage von Sparbuch Geld nicht ausbezahlt


Frau bekommt trotz Vorlage von Sparbuch Geld nicht ausbezahlt
Frau bekommt trotz Vorlage von Sparbuch Geld nicht ausbezahlt / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Eine baden-württembergische Bankkundin kann von ihrem Geldinstitut trotz Vorlage eines Sparbuchs keine Auszahlung einer Spareinlage von 70.100 Euro verlangen. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe wies nach Angaben vom Mittwoch die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden zurück.

Textgröße ändern:

Die Frau hatte 1992 ein Sparkonto bei der Bank eröffnet. Die letzten Eintragungen in ihrem Sparbuch waren demnach 1997 eine Zinsgutschrift von 2639 Mark, eine Bareinzahlung von 33.193,41 Mark sowie ein Guthaben von 100.000 Mark. Den Angaben zufolge kündigte die Kundin 2020 den Sparvertrag, legte der Bank das nicht entwertete Sparbuch vor und verlangte die Auszahlung von 70.100 Euro.

Die Bank verweigerte dies mit der Begründung, dass sie das Sparbuch bereits 1998 auf telefonische Weisung des dazu bevollmächtigten Ehemanns der Frau aufgelöst habe. Das damalige Guthaben sei auf das Girokonto der Frau gebucht, anschließend für sie und ihren Mann jeweils hälftig als Festgeld angelegt worden.

Die Frau klagte gegen die Entscheidung der Bank, jedoch ohne Erfolg: Das Landgericht wies die Klage im März 2021 ab. Es hatte sich demnach durch die Vernehmung der damals tätigen Bankmitarbeiter davon überzeugt, dass das Guthaben bereits 1998 ausgezahlt worden war. Gegen das Urteil legte die Klägerin wiederum Berufung vor dem Oberlandesgericht ein, welches dieses Ende Dezember 2022 zurückwies.

Interne Unterlagen des Kreditinstituts bewiesen demnach, dass ein Betrag auf einem Konto der Frau eingegangen war, der exakt der auf dem Sparkonto vorhandenen Summe entsprach. Die Unrichtigkeit eines Sparbuchs könne zwar nicht allein mit solchen Dokumenten nachgewiesen werden, urteilte das Gericht.

Allerdings hätten die damaligen Bankmitarbeiter als Zeugen die Richtigkeit der bankinternen Papiere bestätigt. Demnach hatte der Ehemann telefonisch die Auflösung des Sparbuchs, die Auszahlung auf das Girokonto und die anschließende Anlage als Festgeld beauftragt.

Der von der Frau geäußerten Vermutung, die auf ihrem Konto 1998 verbuchte Einzahlung stamme aus Einnahmen des damals von den Eheleuten betriebenen Obsthandels, folgte der Zivilsenat damit nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist jedoch möglich.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe

Bei einer großangelegten Razzia im Reinigungsgewerbe sind am Mittwoch mehr als hundert Wohnungen, Unterkünfte, Firmen und Hotels in ganz Deutschland durchsucht worden. Dabei wurden zehn Haftbefehle vollstreckt, wie das Hauptzollamt Berlin mitteilte. Außerdem wurde ein Großteil der zuvor angeordneten Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Millionen Euro vollstreckt.

Textgröße ändern: