Pallade Veneta - Terrorverdächtiger Bundeswehrsoldat Franco A. wegen NS-Devotionalien festgenommen

Terrorverdächtiger Bundeswehrsoldat Franco A. wegen NS-Devotionalien festgenommen


Terrorverdächtiger Bundeswehrsoldat Franco A. wegen NS-Devotionalien festgenommen
Terrorverdächtiger Bundeswehrsoldat Franco A. wegen NS-Devotionalien festgenommen

Der wegen Terrorverdachts angeklagte Bundeswehrsoldat Franco A. ist wegen NS-Devotionalien und Waffen erneut festgenommen worden. Bei einer Kontrolle am 11. Februar seien 23 Abzeichen und NSDAP-Orden sowie Anstecknadeln mit Hakenkreuzen beschlagnahmt worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller am Donnerstag beim ersten Prozesstag nach A.s erneuter Inhaftierung am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

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Der Angeklagte war vor anderthalb Wochen erneut in Untersuchungshaft genommen worden. Das Gericht hatte nach seiner Verhaftung lediglich mitgeteilt, dass bei einer Kontrolle am 11. Februar Gegenstände gefunden worden seien, die als Beweismittel dienen könnten. Dies wurde bislang aber nicht konkretisiert.

Bei einer Durchsuchung seien zudem mehrere Hiebwaffen, ein gefälschter Impfass sowie 21 Handys und 50 ungenutzte Prepaidkarten entdeckt worden, sagte Koller. Die Daten müssten noch ausgewertet werden. "Das wird weitere Verfahren nach sich ziehen", fügte er hinzu. Inwieweit diese Einfluss auf das laufende Verfahren haben, stehe noch nicht fest. A. hatte eine rechtsextreme Gesinnung stets abgestritten.

Einer von A.s Verteidigern beantragte am Donnerstag, seine Bestellung als Pflichtverteidiger aufzuheben. A. halte seine Verteidigungslinie für unvertretbar, sodass er seine Aufgabe nicht mehr erfüllen könne. Er sehe seine Einflussnahme als erheblich eingeschränkt. Über den Antrag wurde zunächst noch nicht entschieden.

Die Anklage wirft Franco A. vor allem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat "aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung" heraus vor. Er soll sich als syrischer Flüchtling getarnt und einen Anschlag geplant haben. 2017 hatte A. bereits für sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen, bis der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufhob.

R.Zaccone--PV

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