Pallade Veneta - Bewährungsstrafe im Prozess um Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern in Bayern

Bewährungsstrafe im Prozess um Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern in Bayern


Bewährungsstrafe im Prozess um Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern in Bayern
Bewährungsstrafe im Prozess um Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern in Bayern

Das Amtsgericht im bayerischen Aschaffenburg hat im Prozess um einen Zugunfall mit zwei getöteten Bahnarbeitern einen 29-jährigen Sicherungsposten wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Er erhielt eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Zudem muss er laut dem Urteil vom späten Mittwoch an die Hinterbliebenen der Toten jeweils 2000 Euro zahlen.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Gleise im September 2020 nicht für den Zugverkehr gesperrt hatte. Unter "Außerachtlassung der ihm gebotenen Sorgfalt" verließ der Mann demnach seinen Posten und sah bei seiner Rückkehr, wie die Arbeiter den Sicherheitsabstand nicht einhielten. Laut Gericht wusste der 29-Jährige, dass er die Männer zum Verlassen des Gleisbereichs hätte auffordern und eine Gleissperrung anmelden müssen.

Stattdessen unterhielt er sich mit einem Kollegen und beschäftigte sich mit seinem Handy, ohne auf einfahrende Züge zu achten und die Arbeiter entsprechend zu warnen. Laut Anklage blieb in den Ermittlungen unklar, ob die Getöteten vor dem Unfall ihren zu geringen Sicherheitsabstand zum Gleis dem Angeklagten gemeldet hatten.

Die beiden Männer waren auf der Baustelle zwischen Stockstadt am Main und Mainaschaff am 1. September 2020 von einem Regionalzug erfasst und getötet worden. In dem Zug saßen 17 Menschen - sie blieben unverletzt.

O.Mucciarone--PV

Empfohlen

Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über ein angesichts des angespannten Mietmarkts brandaktuelles Thema: mögliche Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln klagt gegen einen Makler aus Hessen. Auf ihre Besichtigungsanfrage bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. (Az. I ZR 129/25)

Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen

Im Streit um Rechtsstaatlichkeit zwischen der EU-Kommission und Polen wird am Donnerstag (09.30 Uhr) ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg erwartet. Er entscheidet unter anderem darüber, ob das polnische Verfassungsgericht mit zwei Urteilen von 2021 gegen europäisches Recht verstoßen hat. Das Gericht in Warschau hatte damit - noch zu Zeiten der Regierung der nationalkonservativen Pis-Partei - den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht angezweifelt. (Az. C-448/23)

Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet

Im Prozess um eine tödliche Amokfahrt in Mannheim am Rosenmontag wird am Donnerstag (11.00 Uhr) das Urteil erwartet. Angeklagt ist ein 40-Jähriger, der sich wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs vor dem Landgericht in der baden-württembergischen Stadt verantworten muss. Er soll am 3. März 2025 in der Mannheimer Innenstadt mit einem Auto gezielt bei hohem Tempo Menschen umgefahren haben.

Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump

Im US-Bundesstaat Florida wird am Donnerstag (17.00 Uhr MEZ) das Urteil im Prozess gegen Ryan Routh verkündet, der wegen versuchten Mordes an Donald Trump kurz vor der Präsidentschaftswahl im Herbst 2024 angeklagt ist. Routh war im September schuldig gesprochen worden, ihm droht eine lebenslange Haftstrafe. Der Mann hatte laut Anklage geplant, Trump während des Präsidentschaftswahlkampfs im September 2024 beim Golfspielen zu erschießen.

Textgröße ändern: