Pallade Veneta - Teils gewaltsame Proteste nach Verurteilung von Linksextremisten in Leipzig

Teils gewaltsame Proteste nach Verurteilung von Linksextremisten in Leipzig


Teils gewaltsame Proteste nach Verurteilung von Linksextremisten in Leipzig
Teils gewaltsame Proteste nach Verurteilung von Linksextremisten in Leipzig / Foto: TOBIAS SCHWARZ - AFP/Archiv

Nach einer Verurteilung von Mitgliedern der linksextremen Szene in Leipzig haben Sympathisanten am Mittwochabend dort und in anderen Städten teils gewaltsam demonstriert. In Leipzig und in Bremen kam es dabei nach Angaben der Polizei zu Ausschreitungen. Einsatzkräfte wurden demnach von vermummten Demonstrationsteilnehmern mit Pyrotechnik, Flaschen und Steinen beworfen. In Bremen nahm die Polizei in etwa 70 Verdächtige unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs fest.

Textgröße ändern:

In Leipzig wurden nach Angaben der Beamten vier Einsatzkräfte durch Bewurf verletzt, blieben aber dienstfähig. Zu Protesten kam es unter anderem auch in Berlin, wo es nach Angaben eines Polizeisprechers im Verlauf eines Aufzugs zu tätlichen Angriffen auf Ordnungshüter sowie vereinzelten Sachbeschädigungen kam. Fest- oder Ingewahrsamnahmen gab es dort wie auch in Leipzig aber nicht.

An den Aktionen der linken Szene beteiligten sich den Angaben zufolge jeweils mehrere hundert Menschen. In Leipzig zählte die Polizei in der Spitze etwa 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, in Berlin bis zu 450 und in Bremen etwa 350.

In Leipzig versuchten Demonstranten demnach während einer Versammlung unter dem Motto "Freiheit für alle Antifaschist*innen" am Abend, Absperrungen zu durchbrechen. Später unterbanden Einsatzkräfte demnach unter anderem auch den Versuch, Barrikaden zu errichten. In Bremen versammelten sich Protestierende laut Polizei unter dem Motto "Freiheit für alle inhaftierten Antifas" und riefen dabei unter anderem auch Parolen wie "Ganz Deutschland hasst die Polizei".

In einem vielbeachteten Prozess hatte das Leipziger Oberlandesgericht am Mittwoch vier mutmaßliche Linksextremisten wegen gewalttätiger Überfälle auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die linke Szene hatte bereits im Vorfeld Proteste zur Urteilsverkündung angekündigt.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Lieferkettengesetz: EU-Parlament beschließt Aufschub und Abschwächungen

Weniger Berichtspflichten für weniger Unternehmen: Das EU-Lieferkettengesetz kommt in abgeschwächter Form. Die Abgeordneten im Europaparlament beschlossen am Dienstag in Straßburg weitreichende Änderungen an den Vorgaben. Die Regeln werden zudem um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben, der Stichtag ist nun im Juli 2029.

Mann soll 82-jährigen Vater in Essen erstochen haben - Festnahme

Ein 52-Jähriger soll in Essen seinen Vater erstochen haben. Wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Dienstag mitteilte, wurde das 82-jährige Opfer am Montagnachmittag mit mehreren Stichverletzungen in seiner Wohnung gefunden. Kurz zuvor hatte der Sohn bei einem anderen Einsatz die Tötung des Vaters gestanden.

USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein - Mutmaßliche Drogenboote angegriffen

US-Präsident Donald Trump hat im Rahmen seiner Anti-Drogen-Politik die Gangart verschärft: Per Dekret stufte er das Schmerzmittel Fentanyl am Montag (Ortszeit) als "Massenvernichtungswaffe" ein und behauptete entgegen der offiziellen Statistik, "200.000 bis 300.000 Menschen" würden jährlich durch das Mittel ums Leben kommen. Unterdessen griff die US-Armee drei weitere mutmaßliche Drogenboote im Ostpazifik an. Dabei seien "acht Narco-Terroristen" getötet worden, erklärte das US-Südkommando.

Demente Ehefrau aus Überforderung erwürgt: Bewährungsstrafe für 83-Jährigen in Hessen

Wegen Totschlags an seiner schwer dementen Ehefrau ist ein 83-Jähriger in Frankfurt am Main zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die zuständige Kammer des Landgerichts der hessischen Stadt ging bei ihrem Urteil vom Montag von einem minder schweren Fall des Totschlags , wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Der Mann handelte laut Urteil in einer akuten Überforderungssituation und war zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig.

Textgröße ändern: