Pallade Veneta - Neunjähriger aus Ukraine stirbt bei Feuer in Flüchtlingsunterkunft in Thüringen

Neunjähriger aus Ukraine stirbt bei Feuer in Flüchtlingsunterkunft in Thüringen


Neunjähriger aus Ukraine stirbt bei Feuer in Flüchtlingsunterkunft in Thüringen
Neunjähriger aus Ukraine stirbt bei Feuer in Flüchtlingsunterkunft in Thüringen / Foto: Daniel ROLAND - AFP/Archiv

Bei einem Brand in einer größeren Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Apolda in Thüringen ist am Sonntag mutmaßlich ein Neunjähriger aus der Ukraine ums Leben gekommen. Nach Angaben eines Polizeisprechers gilt der Junge als vermisst, Feuerwehrleute fanden nach Abschluss der Löscharbeiten im Wohnbereich der umgebauten ehemaligen Schule aber bereits eine Leiche. Die Brandursache war zunächst noch unklar.

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Nach Angaben des Polizeisprechers wurde das Feuer am Sonntagmorgen etwa gegen 05.00 Uhr gemeldet und löste einen Großeinsatz von Rettungskräften aus. Demnach wurden etwa 250 Menschen aus dem Gebäudekomplex in Sicherheit gebracht, zehn Betroffene wurden anschließend zur medizinischen Versorgung in Krankenhäuser gebracht. Ob es sich bei der aufgefundenen Leiche um den vermissten Jungen handle, müsse abschließend eine gerichtsmedizinische Untersuchung bestätigen.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) bestätigte seinerseits am Sonntag bereits ein totes Kind und sprach dessen Eltern und Familie sein Beileid aus. Nach seinen Angaben gab es außerdem acht Verletzte. "Die Brandursache muss nun schnell geklärt werden. Die Kriminalpolizei ermittelt mit Hochdruck", erklärte der Minister in Erfurt. Er dankte zudem allen Rettungskräften.

Dem Polizeisprecher zufolge stammt die Familie des vermissten Jungen aus der Ukraine. Das Feuer ereignete sich demnach im Wohnbereich der Unterkunft, die Ursache war noch unklar. Nach Freigabe durch die Feuerwehr hätten inzwischen Brandermittler ihre Arbeit aufgenommen und suchten nach dem Brandherd, der Aufschluss über die Ursache gebe. Ermittelt werde dabei "in alle Richtungen".

Demnach handelt es sich bei der betroffenen Anlage um eine Dauerunterkunft für längere Aufenthaltsdauern, keine Erstaufnahmeeinrichtung. Die ehemalige Schule sei zu diesem Zweck grundsätzlich umgebaut und hergerichtet worden.

G.Riotto--PV

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