Pallade Veneta - Anklage gegen Thüringer AfD-Politiker Höcke wegen Verwendens von NS-Vokabular

Anklage gegen Thüringer AfD-Politiker Höcke wegen Verwendens von NS-Vokabular


Anklage gegen Thüringer AfD-Politiker Höcke wegen Verwendens von NS-Vokabular
Anklage gegen Thüringer AfD-Politiker Höcke wegen Verwendens von NS-Vokabular / Foto: STRINGER - AFP/Archiv

Gegen Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist Anklage wegen Verwendens von NS-Vokabular erhoben worden. Es geht um Äußerungen Höckes auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung vor zwei Jahren in Merseburg in Sachsen-Anhalt, wie die Staatsanwaltschaft in Halle an der Saale am Montag mitteilte. Er sei "hinreichend verdächtig", dort in einer öffentlichen Rede vor rund 250 Zuhörern die verbotene Losung "Alles für Deutschland" benutzt zu haben, die auf die nationalsozialistische Sturmabteilung (SA) zurückgeht.

Textgröße ändern:

Nach Überzeugung der Ermittler wusste der Beschuldigte um die Herkunft und Bedeutung dieses Ausdrucks. Höcke bestritt den Angaben zufolge über seine Verteidigung hingegen die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Halle legt dem AfD-Politiker, der auch Landeschef seiner Partei in Thüringen ist, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last. Die Anklage wurde zur Großen Strafkammer des Landgerichts Halle erhoben. Die Staatsanwaltschaft betonte zugleich, die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeute keine Vorverurteilung.

Im April hatte der Justizausschuss im Thüringer Landtag den Weg für eine Anklageerhebung freigemacht. Bereits im November 2021 hob das Parlament Höckes Immunität auf und ermöglichte damit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Vor dem nächsten Schritt, der Anklageerhebung, wurde die Immunitätsaufhebung durch den Landtag noch erweitert. Die Ermittlungen gehen auf eine Anzeige des damaligen Grünen-Chefs von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, zurück.

Die Immunität des Thüringer AfD-Rechtsaußen war bereits mehrmals wegen strafrechtlicher Ermittlungen aufgehoben worden. So verlor der AfD-Politiker seine Immunität im Dezember 2020 zeitweise, nachdem eine Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt worden war. In einem weiteren Fall wurde Höckes Sonderstatus als Abgeordneter im Dezember 2018 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorübergehend aufgehoben. Zum Prozess gegen ihn kam es bislang nicht.

Seit März 2021 wird der Thüringer Landesverband um seinen Vorsitzenden Höcke vom Landesamt für Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt im Bereich Rechtsextremismus eingestuft.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein

Im Kampf gegen Drogen stufen die USA das Schmerzmittel Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein. Präsident Donald Trump unterzeichnete dazu am Montag in Washington ein Dekret. "Keine Bombe hat eine solche Wirkung", sagte Trump über das Opioid. "Jedes Jahr sterben 200.000 bis 300.000 Menschen, soweit wir wissen."

Tod von US-Regisseur Rob Reiner und Frau: Sohn unter Mordverdacht

Nach dem gewaltsamen Tod von US-Regisseur Rob Reiner und seiner Frau steht deren Sohn Nick unter Mordverdacht. Der Polizeichef von Los Angeles, Jim McDonnell, sagte am Montag, der 32-Jährige sei unter dem Verdacht festgenommen worden, seine Eltern getötet zu haben. Medienberichten zufolge ging der Tat ein Streit zwischen Nick Reiner und seinen Eltern voraus. Worum es dabei ging, ist unklar.

Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick in Polizeigewahrsam

Nach dem Tod von US-Regisseur Rob Reiner und seiner Frau hat die Polizei seinen Sohn Nick laut Medienberichten in Gewahrsam genommen. Die Sender CBS und ABC berichteten am Montag, der 32-Jährige sei festgenommen und in ein Gefängnis in Los Angeles überstellt worden. Nach Angaben der "Los Angeles Times" soll Nick Reiner unter Verdacht stehen, seine Eltern getötet zu haben. Laut dem Sender hatten die Leichen des Paares Stichwunden aufgewiesen.

Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz

Eine Anhängerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist am Montag in Koblenz wegen Versklavung einer Jesidin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt musste nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut über das Strafmaß für die Angeklagte entscheiden. In einem ersten Prozess hatte es diese 2023 zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Taten selbst wurden nicht neu aufgerollt.

Textgröße ändern: