Pallade Veneta - Flaschenpfand muss bei Werbung nicht in Gesamtpreis eingerechnet werden

Flaschenpfand muss bei Werbung nicht in Gesamtpreis eingerechnet werden


Flaschenpfand muss bei Werbung nicht in Gesamtpreis eingerechnet werden
Flaschenpfand muss bei Werbung nicht in Gesamtpreis eingerechnet werden / Foto: FRED TANNEAU - AFP/Archiv

Pfand für Flaschen oder andere Mehrwegbehälter darf im Werbeprospekt von Supermärkten separat ausgewiesen werden und muss nicht im Gesamtpreis eingerechnet sein. Das Pfand werde bei Rückgabe erstattet, so dass es nicht zum Verkaufspreis gehöre, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Die in Deutschland von vielen Einzelhändlern angewandte Praxis, den Pfandbetrag nicht in den Preis einzurechnen, ist damit zulässig. (Az. C-543/21)

Textgröße ändern:

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte dem EuGH die Frage vorgelegt. Er muss über eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen die Warenhauskette Famila entscheiden. Der Verband findet, dass die Kette den Preis für Getränke oder Joghurt in Mehrwegbehältern in ihren Werbeprospekten inklusive Pfand angeben muss. Dieses war zwar vermerkt, aber separat, also beispielsweise ein Euro zuzüglich 25 Cent Pfand.

Viele Supermärkte machen das so. Die deutsche Preisangabenverordnung sieht vor, dass der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sei. Eine "rückerstattbare Sicherheit" soll dagegen separat ausgewiesen werden. Der BGH bat den EuGH, das EU-Recht auszulegen. Konkret fragte er, ob der Begriff "Verkaufspreis" in der EU-Verbraucherschutzrichtlinie den Pfandbetrag umfasse.

Das verneinte der EuGH nun. Er erklärte, dass ein "durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher" in der Lage sei, den Preis für die Ware und das Pfand zu addieren und somit den Gesamtbetrag für den Kauf zu ermitteln. Im konkreten Fall entscheidet nun der BGH. Er muss dabei die Auslegung des EuGH berücksichtigen.

M.Romero--PV

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: