Pallade Veneta - Anklage gegen betrügerischen Schlüsseldienstbetreiber in Sachsen

Anklage gegen betrügerischen Schlüsseldienstbetreiber in Sachsen


Anklage gegen betrügerischen Schlüsseldienstbetreiber in Sachsen
Anklage gegen betrügerischen Schlüsseldienstbetreiber in Sachsen / Foto: WANG ZHAO - AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen betrügerischen Schlüsseldienstbetreiber erhoben. Der 38-Jährige soll gemeinsam mit anderen Beteiligten bundesweit für Schlüsselnotdienste, Rohrreinigungen und Schädlingsbekämpfungen in insgesamt 158 Fällen ein deutlich überhöhtes Entgelt kassiert haben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Teilweise mussten die Geschädigten das Fünffache der eigentlich angemessenen Summe zahlen.

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Die Schadenssumme beläuft sich demnach auf insgesamt mehr als 150.000 Euro. Den Geschädigten sei dabei oft vorgegaukelt worden, sie könnten die Kosten bei ihrer Versicherung oder ihrem Vermieter geltend machen. Häufig sollen zudem auch unnötige Leistungen erbracht und abgerechnet worden sein. Dem 38-Jährige wird daher gewerbsmäßiger Betrug mit Notdienstleistungen vorgeworfen.

Der Beschuldigte hatte sich der Anklage zufolge als Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz im Landkreis Görlitz mit einer unbekannten Vielzahl von Menschen zusammengeschlossen, um verabredungsgemäß überhöhte Summen für Notdienste einzustreichen. Der 38-Jährige und die gesondert verfolgten Mittäter gingen dabei arbeitsteilig vor.

Über einen Vermittler wurden Leistungen an sogenannte Obermonteure vermittelt, die diese dann abrechneten und die kassierten Beträge unter Einbehalt eines Anteils von 35 Prozent auf ein Konto der vom Beschuldigten geführten Gesellschaft weiterleiteten. Die Verdächtigen agierten von Juli 2018 bis Mai 2020 im gesamten Bundesgebiet, unter anderem von Aurich über Bremen, Bad Kreuznach, Chemnitz und Darmstadt bis Leipzig, Lüdenscheid und Stuttgart.

Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft. Er befindet sich auf freiem Fuß und bestritt die Tatvorwürfe. Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.

L.Barone--PV

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