Pallade Veneta - Gesetzesänderung zu verfassungsfeindlichen Parteien verletzt Rechte von NPD nicht

Gesetzesänderung zu verfassungsfeindlichen Parteien verletzt Rechte von NPD nicht


Gesetzesänderung zu verfassungsfeindlichen Parteien verletzt Rechte von NPD nicht
Gesetzesänderung zu verfassungsfeindlichen Parteien verletzt Rechte von NPD nicht / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Die rechtsextreme Partei "Die Heimat", die sich bis vor kurzer Zeit NPD nannte, ist durch den bloßen Erlass eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das Gesetz allein führe noch nicht dazu, dass eine Partei keine öffentlichen Mittel mehr bekomme, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag. Vielmehr müsse das Gericht über einen solchen Ausschluss entscheiden. (Az. 2 BvE 1/17)

Textgröße ändern:

Es ging um eine neue Regelung, die 2017 ins Grundgesetz eingefügt wurde. Demnach sollen Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, die "nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".

Ob eine Partei von der Finanzierung ausgeschlossen wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Im Fall der "Heimat" wird es am Dienstag und Mittwoch darüber verhandeln.

Bereits deutlich vor dem Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung hatte diese in Karlsruhe den Antrag gestellt, über den das Gericht nun entschied. Die Partei beantragte, wegen der Neuregelung eine Verletzung ihrer Rechte durch den Bundestag festzustellen. Dies wurde vom Gericht nun abgelehnt.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: