Pallade Veneta - Gesetzesänderung zu verfassungsfeindlichen Parteien verletzt Rechte von NPD nicht

Gesetzesänderung zu verfassungsfeindlichen Parteien verletzt Rechte von NPD nicht


Gesetzesänderung zu verfassungsfeindlichen Parteien verletzt Rechte von NPD nicht
Gesetzesänderung zu verfassungsfeindlichen Parteien verletzt Rechte von NPD nicht / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Die rechtsextreme Partei "Die Heimat", die sich bis vor kurzer Zeit NPD nannte, ist durch den bloßen Erlass eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das Gesetz allein führe noch nicht dazu, dass eine Partei keine öffentlichen Mittel mehr bekomme, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag. Vielmehr müsse das Gericht über einen solchen Ausschluss entscheiden. (Az. 2 BvE 1/17)

Textgröße ändern:

Es ging um eine neue Regelung, die 2017 ins Grundgesetz eingefügt wurde. Demnach sollen Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, die "nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".

Ob eine Partei von der Finanzierung ausgeschlossen wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Im Fall der "Heimat" wird es am Dienstag und Mittwoch darüber verhandeln.

Bereits deutlich vor dem Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung hatte diese in Karlsruhe den Antrag gestellt, über den das Gericht nun entschied. Die Partei beantragte, wegen der Neuregelung eine Verletzung ihrer Rechte durch den Bundestag festzustellen. Dies wurde vom Gericht nun abgelehnt.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben Kongressabgeordnete der Demokraten weitere Fotos aus dessen Nachlass veröffentlicht. Die 68 am Donnerstag ohne nähere Angaben veröffentlichten Fotos zeigen unter anderem Reisepässe und Ausweisdokumente von Frauen aus verschiedenen Ländern sowie Epstein mit mehreren Prominenten, darunter der US-Gelehrte Noam Chomsky, Regisseur Woody Allen und der frühere Berater von US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon.

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Wegen der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt eine 30-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau die Mädchen im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung geboren, in Müllsäcke verpackt und in die Badewanne gelegt hatte. Die Babys erstickten.

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Textgröße ändern: