Pallade Veneta - EuGH: Pressefreiheit kann Weitergabe von Insiderinformationen rechtfertigen

EuGH: Pressefreiheit kann Weitergabe von Insiderinformationen rechtfertigen


EuGH: Pressefreiheit kann Weitergabe von Insiderinformationen rechtfertigen
EuGH: Pressefreiheit kann Weitergabe von Insiderinformationen rechtfertigen

Die Ankündigung eines Artikels über angebliche Übernahmeangebote am Finanzmarkt gegenüber Dritten kann unter Umständen eine verbotene Insiderinformation sein. Eine Insiderinformation für journalistische Zwecke könne aber wiederum im Rahmen der Pressefreiheit gerechtfertigt sein, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Voraussetzung sei, dass dies für die Berufsausübung des Journalisten notwendig und außerdem verhältnismäßig sei. (Az. C-302/20)

Textgröße ändern:

Es ging im konkreten Fall um einen früheren britischen Journalisten, der in zwei Artikeln für die "Daily Mail" über angeblich weit über dem Marktpreis liegende Übernahmeangebote für die Aktien zweier französischer Unternehmen berichtet hatte. Kurz vor Erscheinen der Texte kauften mehrere Finanzanalysten in Großbritannien solche Aktien und verkauften sie am nächsten Tag mit Gewinn, da der Kurs deutlich gestiegen war.

Die französische Finanzaufsichtsbehörde wirft dem Journalisten vor, er habe vor den Artikeln mit den Finanzanalysten über die geplante Veröffentlichung gesprochen. Sie bewertete dies als verbotene Insiderinformation und verhängte eine Strafe von 40.000 Euro. Dagegen klagte der Journalist in Frankreich und verwies auf die Pressefreiheit. Das Berufungsgericht in Paris bat den EuGH um Auslegung der europäischen Marktmissbrauchsregelungen.

Dieser erklärte nun, dass es sich um eine verbotene Insiderinformation an die Analysten handeln könne, wenn der Preis für die Aktien sowie der Name des Journalisten und der Zeitung weitergegeben würden. Die Pressefreiheit könne dies aber erlauben, wenn der Journalist vor Veröffentlichung recherchiere und das Gerücht überprüfe.

Das französische Gericht müsse darum abwägen und sich mehrere Fragen stellen: Erstens die Frage, ob es notwendig gewesen sei, dass der Journalist bei der Recherche mit Dritten über seine geplante Veröffentlichung sprach. Zweitens ob ein Verbot, welches Journalisten abschrecken und die Pressefreiheit einschränken könne, schwerer wiege als der potenzielle Schaden für den Finanzmarkt.

Im konkreten Fall muss nun das Berufungsgericht in Paris entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Nachbarin tödlich von Treppe gestoßen: Drei Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken hat einen 53-Jährigen zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er eine Nachbarin tödlich von einer Treppe stieß. Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass er die Frau im September 2022 in einem Mehrfamilienhaus in Verletzungsabsicht angegriffen hatte.

Prozess gegen mutmaßliches PKK-Mitglied in München begonnen

In München hat am Montag der Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) begonnen. Die Generalstaatsanwaltschaft der bayerischen Landeshauptstadt wirft Makbule K. in ihrer Anklage die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor. Die 64-Jährige soll als sogenannte Frontarbeiterin für das PKK-Gebiet Nürnberg zuständig gewesen sein.

Saarland: Mann und 13-jähriges Mädchen sterben bei Autounfall

Bei einem Unfall auf einer Autobahn im Saarland sind zwei Menschen ums Leben gekommen. Die Opfer sind ein 47-jähriger Mann und seine 13 Jahre alte Tochter, wie die Polizei in Sulzbach am Montag mitteilte. Der 16-jährige Sohn des Manns, der ebenfalls mit im Auto saß, wurde schwer verletzt.

Neue Rituale: In jedem zehnten Weihnachtsbaum hängt eine Gurke

Gurke im Baum und Weihnachtsbriefe per KI: In der Weihnachtszeit sind die Deutschen offen für neue Rituale, feiern das Fest aber weiterhin sehr traditionell. Das zeigt die aktuelle Weihnachtsstudie der Universität der Bundeswehr München, die am Montag veröffentlicht wurde. An jedem zehnten Weihnachtsbaum hängt demnach eine gläserne Gurke, die dem Entdecker ein zusätzliches Geschenk beschert.

Textgröße ändern: