Pallade Veneta - Urteil im Fall von türkischem Kulturförderer Kavala erneut vertagt

Urteil im Fall von türkischem Kulturförderer Kavala erneut vertagt


Urteil im Fall von türkischem Kulturförderer Kavala erneut vertagt
Urteil im Fall von türkischem Kulturförderer Kavala erneut vertagt

Trotz andauernder internationaler Proteste muss der seit mehr als vier Jahren ohne Verurteilung inhaftierte türkische Kulturförderer Osman Kavala im Gefängnis bleiben. Der 64-Jährige war am Montag unerwartet zu einem Gerichtstermin in Istanbul zitiert worden, was in seinem Umfeld die Vermutung einer Urteilsverkündung genährt hatte. Stattdessen vertagten die Richter den Fall erneut und verlängerten damit Kavalas Untersuchungshaft.

Textgröße ändern:

Der Kulturmäzen wird beschuldigt, die gegen die Regierung gerichteten Gezi-Proteste im Jahr 2013 unterstützt zu haben. Ihm droht lebenslange Haft.

Nach Angaben aus Kavalas Umfeld hatte das Gericht den Inhaftierten aufgefordert, persönlich an der Anhörung am Montag teilzunehmen. Er nahm dann per Videoschaltung aus dem Gefängnis von Silivri - rund 60 Kilometer westlich von Istanbul - teil. Seine Anwesenheit hatte die Erwartung geweckt, dass die drei Richter, die seinen Prozess beaufsichtigen, ein endgültiges Urteil fällen könnten.

Vorherigen Gerichtsterminen war Kavala ferngeblieben. Nach einem Gerichtsauftritt im Oktober - ebenfalls per Video - hatte er nach eigenen Angaben beschlossen, nicht mehr an den Anhörungen teilzunehmen. Er habe den Glauben an die türkische Justiz aufgegeben, begründete er damals seine Entscheidung.

Mehrere westliche Beobachter nahmen an dem Gerichtstermin am Montag teil. Kavala wies die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen erneut zurück und bezeichnete sie als als "politisch motiviert". "Meine andauernde Inhaftierung ist völlig unbegründet", sagte er.

Auch Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Fall seit Jahren. Das Verfahren zeige, "wie schlecht es um die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei bestellt ist", erklärte Amnesty International vor dem Gerichtstermin am Montag. Kavala werde "aufgrund unbegründeter Anschuldigungen willkürlich in einer Einrichtung weit weg von seiner Familie festgehalten", sagte Nils Muiznieks, Europa-Direktor von Amnesty.

Kavalas Fall hatte im Herbst eine diplomatische Krise zwischen dem türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan und einem Dutzend westlicher Botschafter, darunter denen der USA und Deutschland, ausgelöst. Erdogan drohte den Diplomaten mit der Ausweisung, nachdem sie Kavalas Freilassung gefordert hatten. Erst in letzter Minute lenkte Erdogan ein und ließ die Botschafter im Land bleiben.

Der Europarat leitete wegen Kavalas unrechtmäßiger Inhaftierung im Dezember ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei ein, nachdem Ankara eine Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Kavalas Freilassung ignoriert hatte.

Die Türkei könnte im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens ihr Stimmrecht oder sogar ihre Mitgliedschaft im Europarat verlieren. Ankara wirft dem Europarat vor, sich in "die Unabhängigkeit von Gerichtsverfahren" in der Türkei einzumischen.

A.Saggese--PV

Empfohlen

BKA: Knapp neun Prozent aller Tatverdächtigen im Jahr 2024 waren Zuwanderer

Im vergangenen Jahr sind knapp neun Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Allgemeinkriminalität nach aktuellen Daten des Bundeskriminalamts (BKA) Zuwanderer gewesen. Mit 8,8 Prozent blieb ihr Anteil damit in etwa auf dem Vorjahresniveau, wie aus dem am Montag vom BKA veröffentlichten Lagebild "Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" hervorgeht.

Quartett soll mit vorgetäuschten Immobilienkäufen betrogen haben - Festnahmen

Ein Quartett aus Bayern soll mit vorgetäuschten Immobilienverkäufen im Millionenwert betrogen haben. Drei von ihnen wurden festgenommen, wie die Polizei in Nürnberg am Montag mitteilte. Demnach sollen zwei Männer ab März unter falschen Namen einem Inhaber einer Immobilienfirma aus der Oberpfalz verschiedene Immobilien zum Kauf angeboten haben.

Unfall mit zwei Toten in in Baden-Württemberg: Bewährungsstrafe für Autofahrerin

Etwa ein Jahr einem Unfall mit zwei Toten auf der Bundesstraße 3 bei Bad Krozingen in Baden-Württemberg ist eine Autofahrerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Staufen verhängte nach Angaben einer Sprecherin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gegen die 41-Jährige.

Berauschter 17-Jähriger kracht in Brandenburg auf Flucht mit Auto gegen Baum

Ein unter Drogen stehender und betrunkener 17-Jähriger ist in Brandenburg mit einem Auto vor der Polizei geflohen und gegen einen Baum gefahren. Der Jugendliche flüchtete vor einer Kontrolle, wie die Polizei in Frankfurt an der Oder am Montag mitteilte. Demnach wollten Beamte das Auto am frühen Sonntagmorgen in Woltersdorf kontrollieren. Der Fahrer hielt jedoch nicht an, sondern gab Gas.

Textgröße ändern: