Pallade Veneta - Korruptionsprozess um Klinikchef: Bis zu fünf Jahre Haft in Bonn

Korruptionsprozess um Klinikchef: Bis zu fünf Jahre Haft in Bonn


Korruptionsprozess um Klinikchef: Bis zu fünf Jahre Haft in Bonn
Korruptionsprozess um Klinikchef: Bis zu fünf Jahre Haft in Bonn / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

In einem Korruptionsprozess um private Bauaufträge eines Klinikchefs zulasten einer Stiftung sind am Landgericht Bonn drei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht verhängte Haftstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie fünf Jahren, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Textgröße ändern:

Im Zentrum stand eine kirchliche Stiftung, die eine Klinik in Euskirchen betreibt. Der Klinikchef soll laut Anklage einen ebenfalls angeklagten Bauunternehmer mit privaten Baumaßnahmen beauftragt haben. Die Kosten seien über die Stiftung abgerechnet worden. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Stiftung ein Schaden von rund 6,6 Millionen Euro entstand.

Der Bauunternehmer erledigte laut Anklage die Aufträge. Danach stellte er die Rechnungen auf die Stiftung aus, teils auch überhöht. Die Rechnungen sollen der Klinikchef und ein weiterer Angeklagter, ein für Finanzen zuständiger Klinikmitarbeiter, gemeinsam freigegeben haben. Das bei dem Bauunternehmer eingegangene Geld sollen die drei unter sich aufgeteilt haben.

Der Klinikchef soll nach dem Urteil für fünf Jahre in Haft, unter anderem wegen Untreue und Bestechlichkeit. Der weitere Klinikmitarbeiter erhielt zwei Jahre und neun Monate. Gegen den Bauunternehmer wurde unter anderem wegen Bestechung und Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verhängt.

D.Bruno--PV

Empfohlen

Urteil nach tödlicher Amokfahrt in Mannheim: Lebenslange Haft und Psychiatrie

Im Prozess um eine tödliche Amokfahrt am Rosenmontag in Mannheim ist der Beschuldigte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt ordnete nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag zugleich an, den 40 Jahre alten Mann in einer Psychiatrie unterzubringen.

EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen

Wenn ein Asylbewerber nicht in eine andere Unterkunft ziehen will, darf das Aufnahmeland ihm Grundlegendes wie Essen, Kleidung oder ein Dach über dem Kopf nicht verweigern. Grundsätzlich sind Sanktionen und auch ein Zwangsumzug aber möglich, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Es ging um den Fall eines alleinerziehenden Tunesiers und seines minderjährigen Sohns in Italien. (Az. C-184/24)

Sachsen-Anhalt: 49-Jähriger offenbar bei Streit getötet

In Sachsen-Anhalt ist ein Mann bei einem Streit auf offener Straße offenbar von einem Kontrahenten getötet worden. Wie die Polizei am Donnerstag in Halle mitteilte, alarmierte eine Zeugin die Einsatzkräfte am Mittwochabend wegen einer körperlichen Auseinandersetzung.

Anklage wegen Doppelmords aus Rache an zwei Männern in Hessen erhoben

Wegen eines mutmaßlichen Doppelmords aus Rache an zwei Männern in Hessen hat die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen einen 29-Jährigen erhoben. Ihm wird vorgeworfen, die 28 und 59 Jahre alten Opfer am 19. April in Bad Nauheim heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschossen zu haben, was er kurz nach seiner Festnahme einräumte, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Sein ebenfalls angeklagter 36-jähriger Bruder soll hierzu Beihilfe geleistet haben, was dieser bestreitet.

Textgröße ändern: