Pallade Veneta - EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen

EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen


EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen
EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen / Foto: Tiziana FABI - AFP/Archiv

Wenn ein Asylbewerber nicht in eine andere Unterkunft ziehen will, darf das Aufnahmeland ihm Grundlegendes wie Essen, Kleidung oder ein Dach über dem Kopf nicht verweigern. Grundsätzlich sind Sanktionen und auch ein Zwangsumzug aber möglich, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Es ging um den Fall eines alleinerziehenden Tunesiers und seines minderjährigen Sohns in Italien. (Az. C-184/24)

Textgröße ändern:

Die beiden wohnten in einer Unterkunft in Mailand, die eigentlich für vier Menschen gedacht war. Der Vater wollte nicht umziehen, weil sein Sohn in der Nähe zur Schule ging. Die Behörden entzogen ihm deshalb alle materiellen Leistungen - Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Geld zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dagegen zog er vor Gericht.

Das italienische Gericht fragte den EuGH, ob das rechtens ist. Dieser erklärte nun, dass bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln der Unterkünfte eine Sanktion verhängt werden kann. Diese müsse aber verhältnismäßig sein und die Würde des Betroffenen wahren.

Grundlegende Bedürfnisse müsse er weiter befriedigen können. Das gelte insbesondere, wenn es sich um vulnerable Menschen wie alleinerziehende Elternteile und minderjährige Kinder handelt. Wenn diese Grundsätze beachtet werden, dürfen Asylbewerber dem EuGH zufolge auch zwangsweise in eine andere Unterkunft gebracht werden.

Über die Klage des Tunesiers entscheidet nun das italienische Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Urteil: Anordnung zu Kastration zweier Nacktkatzen in Rheinland-Pfalz rechtens

Die Anordnung einer sofortigen Kastration zweier Tiere einer Nacktkatzenart in Rheinland-Pfalz ist rechtmäßig. Es handle sich um eine Qualzucht, weil die Tiere keine funktionierenden Tasthaare haben, teilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit. Behörden können demnach die Kastration anordnen, wenn zu erwarten ist, dass den Nachkommen erblich bedingt Organe fehlen und sie dadurch leiden. (Az.: 7 B 10250/26.OVG)

15-Jähriger tötete Schülerin: Verfahren verstieß nicht gegen Menschenrechtskonvention

Ein Verfahren gegen einen Berliner, der 2018 im Alter von 15 Jahren eine 14-jährige Mitschülerin erstach, hat nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Es liege keine Verletzung von Artikel sechs der Konvention vor, hieß es in einem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Verurteilte hatte Beschwerde eingelegt, weil er sich in seinem Recht auf ein faires Verfahren eingeschränkt sah.

Razzia in Bayern: Verdacht auf Steuerbetrug in Millionenhöhe bei Wasserpfeifentabak

Wegen mutmaßlicher Hinterziehung von Tabaksteuer in Millionenhöhe haben Ermittler die Räume eines Unternehmens in Südbayern durchsucht. Drei Tatverdächtige sollen Wasserpfeifentabak aus Dubai importiert und mit Steuerbanderolen für Rauchtabak etikettiert haben, wie das Zollfahndungsamt München am Dienstag in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte. Damit wollten sie offenbar die Zusatzsteuer von 23 Euro pro Kilogramm Wasserpfeifentabak umgehen.

Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie nach Totschlag an Stiefvater in Hessen

Nach der Tötung seines Stiefvaters hat das Landgericht im hessischen Kassel für einen 33-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann wurde mit Urteil vom Montag als schuldunfähig eingestuft, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte.

Textgröße ändern: