Pallade Veneta - BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern

BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern


BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern
BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf einem Journalisten den Einblick in Unterlagen über eine frühere Zusammenarbeit mit dem 2020 gestorbenen Comicverleger Rolf Kauka, dem Erfinder von "Fix und Foxi", verwehren. Eine Klage dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch ab. Der BND hatte dem Journalisten, der für "Bild" arbeitet, auf dessen Anfrage hin nur Zugang zu einem Teil der Dokumente gegeben. (Az. 10 A 1.24)

Textgröße ändern:

Er berief sich auf zwingende Gründe des Quellen- und Methodenschutzes und des Schutzes der Identität von Mitarbeitenden. Der Journalist wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist. Das Bundeskanzleramt als Aufsichtsbehörde des BND gab in dem Verfahren aber eine Sperrerklärung ab - die Dokumente müssten zurückgehalten werden.

Daraufhin ging das Verfahren auf Grundlage der Verwaltungsgerichtsordnung "in camera" weiter. Das heißt, dass nur die Richter des zuständigen Fachsenats am Gericht die Unterlagen einsehen. Sie überprüfen, ob Gründe für die Geheimhaltung vorliegen und die Sperrerklärung zu Recht erfolgte.

Im konkreten Fall entschieden sie im März 2022, dass die Sperrerklärung zu Recht erfolgt sei. In den Unterlagen stünden viele Informationen, aus denen auch aktuell noch Schlüsse über die Arbeitsweise des Geheimdienstes gezogen werden könnten. Außerdem enthielten sie persönliche Daten und Einblicke in das Privatleben derjenigen, die beteiligt waren.

Nun verhandelte das Bundesverwaltungsgericht weiter über die Klage des Journalisten auf Zugang zu den Unterlagen. Es wies sie auf Grundlage des Beschlusses von 2022 ab: Das Prüfprogramm, wie die Verwaltungsgerichtsordnung es vorsehe, stimme mit den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes faktisch überein. Wenn der Fachsenat bei gleichgelagerten Geheimhaltungsgründen zugunsten des Geheimschutzes entscheide, habe auch die Klage auf Einsicht in die Dokumente keinen Erfolg, entschied das Gericht.

Rechtsanwalt Christoph Partsch, der "Bild" in dem Fall vertritt, erklärte nach dem Urteil: "Weite Teile der Geschichte des BND bleiben nach diesem Richterspruch vor der Öffentlichkeit verborgen." Er verwies auf ein noch laufendes presserechtliches Verfahren, in dem das Gericht es in der Hand habe, "dafür zu sorgen, dass Presse- und Forschungsfreiheit betreffend den BND gewahrt werden."

A.Fallone--PV

Empfohlen

Neu gekaufte Ware entpuppt sich als kaputt: BGH urteilt zugunsten von Verbrauchern

Im Streit über kurz nach dem Kauf entdeckte Mängel an einer Ware hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Verbraucher entschieden. Auch wenn verschiedene Ursachen möglich sind, wird zunächst einmal vermutet, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. Das teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden später entstanden ist. (Az. VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23)

17-Jähriger bei Auseinandersetzung in Essen erstochen - eine Festnahme

Ein 17-Jähriger ist bei einer Auseinandersetzung in Essen erstochen worden. Der Jugendliche erlag seinen Verletzungen in einem Krankenhaus, wie die Polizei am Donnerstag in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Demnach war der 17-Jährige am 27. April in einem Mehrfamilienhaus im Südostviertel in einen Streit mit einem 19-Jährigen geraten.

Gericht: Reiseveranstalter muss wegen mit Handtüchern reservierter Liegen zahlen

Mit Handtüchern reservierte Sonnen- oder Poolliegen sorgen bei Urlaubern mitunter für Verdruss - und bei einer Pauschalreise kann dies laut einem Gerichtsurteil sogar einen Mangel darstellen. Das Amtsgericht Hannover sah die entsprechende Klage eines Mannes, der mit seiner Familie eine Pauschalreise auf die griechische Insel Kos unternommen hatte, als begründet an, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Insgesamt hatte der Kläger 986,70 Euro gefordert. (Az. 527 C 9826/25)

Hunderte Cannabispflanzen in Wohnhaus - Verdächtiger zapft Strom illegal ab

Eine Cannabisplantage mit 330 Pflanzen hat die Polizei in einem Wohnhaus im nordrhein-westfälischen Kreuztal entdeckt. Der 49-jährige Bewohner betrieb den mutmaßlich illegalen Drogenanbau in einem Raum im Dachgeschoss und sieht sich deshalb nun mit einem Strafverfahren konfrontiert, wie die Polizei in Siegen am Donnerstag mitteilte. Den Strom für die Plantage zapfte der Mann nach Erkenntnissen der Beamten außerdem illegal ab.

Textgröße ändern: