Pallade Veneta - Neu gekaufte Ware entpuppt sich als kaputt: BGH urteilt zugunsten von Verbrauchern

Neu gekaufte Ware entpuppt sich als kaputt: BGH urteilt zugunsten von Verbrauchern


Neu gekaufte Ware entpuppt sich als kaputt: BGH urteilt zugunsten von Verbrauchern
Neu gekaufte Ware entpuppt sich als kaputt: BGH urteilt zugunsten von Verbrauchern / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Im Streit über kurz nach dem Kauf entdeckte Mängel an einer Ware hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Verbraucher entschieden. Auch wenn verschiedene Ursachen möglich sind, wird zunächst einmal vermutet, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. Das teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden später entstanden ist. (Az. VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23)

Textgröße ändern:

In den beiden Fällen, die dem BGH vorlagen, ging es um ein ausgebranntes Auto und einen vermutlich kaputten Motorroller. Beide waren gebraucht gekauft worden. Das Auto brannte wenige Wochen nach der Übergabe komplett aus, als es auf einem Parkplatz stand. Die Versicherung, bei welcher der Besitzer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, zahlte - wollte aber Schadenersatz von dem Verkäufer.

Der Käufer des Motorrollers hatte schon am Tag nach der Übergabe einen Unfall. Er gab an, dass der Roller plötzlich in Pendelbewegungen verfallen sei. Darum habe er die Kontrolle verloren. Der Mann stürzte und verletzte sich. Er verlangte vor Gericht die Rückabwicklung des Vertrags, Schmerzensgeld und Schadenersatz und die Rückzahlung seiner Aufwendungen.

In beiden Fällen entschieden Oberlandesgerichte gegen die Käufer. Denn es könne auch andere Ursachen für die Probleme geben - beim Auto etwa einen Tierbiss oder Brandstiftung, beim Roller zum Beispiel falsches Fahrverhalten. Dabei beurteilten sie aber die entsprechende gesetzliche Regelung falsch, wie der BGH nun in zwei Urteilen erklärte.

Denn die sogenannte Beweislastumkehr sieht vor, dass zunächst ein Mangel schon zum Übergabezeitpunkt vermutet wird. Das galt früher für sechs und inzwischen für zwölf Monate nach dem Kauf. Ob auch andere Schadensursachen denkbar sind, ist erst einmal egal. Die Verkäufer müssen beweisen, dass die Ware ordnungsgemäß übergeben wurde. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie eindeutig nicht schuld sein können.

Über beide Fälle müssen die Oberlandesgerichte nun neu verhandeln und entscheiden und sich dabei an der Rechtsprechung des BGH orientieren.

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

Sogenannte Hitlergruß-Fotomontage: AfD-Politiker Bystron freigesprochen

Der AfD-Europapolitiker Petr Bystron ist in einem Berufungsverfahren von strafrechtlichen Vorwürfen wegen einer mutmaßlichen Hitlergruß-Fotomontage freigesprochen worden. Das Landgericht München I ging nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag nicht davon aus, dass die fraglichen Bilder mehrerer deutscher Politiker tatsächlich die verbotene nationalsozialistische Grußformel zeigten oder entsprechend interpretiert werden könnten.

EuGH: Italien darf bestimmte Sozialleistung nicht an zehn Jahre Aufenthalt knüpfen

EU-Staaten dürfen bestimmte Sozialleistungen nicht davon abhängig machen, dass jemand mindestens zehn Jahre in dem Land wohnte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass eine entsprechende italienische Regelung diskriminierend sei. Es ging um das sogenannte Mindesteinkommen - Geldzahlungen plus berufliche Eingliederungsmaßnahmen. (Az. C-747/22)

AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag vor Verwaltungsgericht

In einem Verfahren um die Rückforderung einer vom Bundestag eingezogenen Wahlkampfspende mit einem Wert von rund 2,3 Millionen Euro ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Es wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung am Donnerstag ab. Die Partei hätte die Spende im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025 nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung.

17-Jähriger bei Auseinandersetzung in Essen erstochen - eine Festnahme

Ein 17-Jähriger ist bei einer Auseinandersetzung in Essen erstochen worden. Der Jugendliche erlag seinen Verletzungen in einem Krankenhaus, wie die Polizei am Donnerstag in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Demnach war der 17-Jährige am 27. April in einem Mehrfamilienhaus im Südostviertel in einen Streit mit einem 19-Jährigen geraten.

Textgröße ändern: