Pallade Veneta - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki ein

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki ein


Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki ein
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki ein / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Ermittlungsverfahren gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki wegen des Vorwurfs von Falschaussagen eingestellt - er wird nicht angeklagt. In zwei Fällen gab es keinen hinreichenden Tatverdacht, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. In zwei weiteren Fällen besteht demnach zwar der hinreichende Verdacht, dass Woelki in einem Gerichtsverfahren falsche Aussagen tätigte. Das sei allerdings fahrlässig geschehen, nicht vorsätzlich.

Textgröße ändern:

Auch hier wurden die Ermittlungen gegen eine Auflage von 26.000 Euro eingestellt, die der 68 Jahre alte Bischof bis Ende Juni an eine gemeinnützige, nicht kirchliche Einrichtung zahlen muss. Die Aussagen machte Woelki in einem presserechtlichen Streit mit der "Bild"-Zeitung vor dem Landgericht Köln. Es ging darum, was er über Missbrauchsvorwürfe gegen bestimmte Pfarrer wusste.

Im Mai 2021 versicherte er zweimal an Eides statt, bei der Entscheidung über eine Beförderung 2017 nur über ein Missbrauchsgeschehen aus dem Jahr 2001 und darüber hinaus lediglich von Gerüchten gehört zu haben. Das konnte nicht widerlegt werden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Im August 2022 versicherte Woelki, dass er wenige Wochen zuvor erstmals mit Missbrauchsvorwüfen gegen einen anderen, bereits gestorbenen Pfarrer befasst gewesen sei. Die Auswertung von Chats belege allerdings, dass er sich spätestens 2019 mit dem Fall auseinandergesetzt habe, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie wirft ihm aber nur fahrlässiges Fehlverhalten vor.

Dass Woelki sich im August 2022 noch konkret an sein Handeln im Jahr 2019 erinnert habe, könne nicht nachgewiesen werden. Ausgewertete Kommunikation mit seiner Büroleiterin belege, dass er sich beim Zeitpunkt selbst unsicher gewesen sei. Hier hätte er sich besser informieren und mögliche Erinnerungslücken einräumen müssen, erklärte die Behörde. Seine Versicherung sei für den Ausgang des Verfahrens aber nicht entscheidend gewesen.

Auch in einem weiteren Fall konnte dem Bischof kein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden. Zwar habe er im März 2023 unter Eid ausgesagt, von sexuellen Übergriffen eines Pfarrers nicht erfahren zu haben - obwohl er schon 2010 darüber informiert worden sei.

Die Staatsanwaltschaft fand hier aber keine Anwaltspunkte dafür, dass Woelki zum Zeitpunkt seiner Aussage wusste, dass diese falsch war. Vielmehr gehe aus seiner ausgewerteten Kommunikation hervor, dass er sich nicht auf seine Vernehmung vorbereitet habe. Richtig wäre der Behörde zufolge gewesen zu sagen, dass er sich nicht erinnern konnte.

Anklage wurde nicht erhoben. Woelki habe sich strafrechtlich bislang nichts zuschulden kommen lassen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren habe besondere Belastungen für ihn mit sich gebracht. Außerdem sei er juristischer Laie und habe sich bei der Unterzeichnung seiner Versicherung und der Beeidigung seiner Aussage 2023 anwaltlich beraten lassen. In beiden Fällen sei seine jeweilige Aussage nicht entscheidend für den Ausgang des Presseverfahrens gewesen.

Seit November 2022 wurde gegen Woelki ermittelt. Die Staatsanwaltschaft wertete eine "äußerst hohe Anzahl beschlagnahmter E-Mails des Erzbistums" und "sehr umfangreiche Chatnachrichten" auf Woelkis Handy aus, wie sie am Dienstag beschrieb.

Woelki ist seit 2014 Erzbischof von Köln. Schon seit 2012 ist er auch Kardinal und als solcher aktuell am Konklave zur Papstwahl beteiligt. Das Kölner Bistum verlor unter seiner Leitung den Status als größtes deutsches Bistum ans benachbarte Münster, was auch an Woelkis selbst vom Papst kritisierten Kommunikation bei der Aufarbeitung von Missbrauchstaten gelegen haben dürfte. In der Folge traten von 2021 bis 2023 insgesamt mehr als 130.000 Menschen aus der katholischen Kirche in Köln aus.

Zur Einstellung des Verfahrens gegen ihn erklärte Woelki nun, er sei "froh und dankbar, dass wir hier jetzt zu einem Schlusspunkt gekommen sind."

L.Barone--PV

Empfohlen

Nach Amokfahrt in Leipzig: Tatverdächtiger kommt am Dienstag vor Haftrichter

Nach der Amokfahrt mit zwei Toten in Leipzig soll der mutmaßliche Täter am Dienstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser werde dann über weitere freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die Ermittlungen und die Spurensicherung dauerten derweil an. In der Nikolaikirche war eine ökumenische Gedenkandacht geplant, zu der auch Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erwartet wurde.

Nach Amokfahrt in Leipzig: Gedenkandacht mit Ministerpräsident

Nach der Amokfahrt in Leipzig mit zwei Toten wird am Dienstag an verschiedenen Orten der Opfer gedacht. In der Nikolaikirche gibt es um 17.00 eine ökumenische Gedenkandacht, an der Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) teilnehmen. Die Nikolaikirche liegt nahe der Fußgängerzone, durch die der 33-jährige mutmaßliche Amoktäter am Montag mit einem Auto raste.

Zoll in Düsseldorf lässt über 40 Tonnen mit Mineralöl belasteten Reis vernichten

Zollbeamte haben in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Tonnen mit Mineralöl belasteten Reis vernichten lassen. Es handelte sich um eine ganze Lastwagenladung, die für einen Supermarkt in Wuppertal vorgesehen war, wie das Hauptzollamt Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Der Basmatireis war Ende April kontrolliert worden, weil der Verdacht auf eine Belastung mit Schimmelsporen bestand.

Urteil aus Bayern: Mann muss teures Hochzeitsgeschenk nach Trennung herausgeben

Ein Mann aus Bayern muss ein Cabrio herausgeben, das er seiner Frau zur Hochzeit schenkte. Das teure Hochzeitgeschenk gehört der mittlerweile von ihm getrennt lebenden Frau, wie das Oberlandesgericht Nürnberg am Dienstag mitteilte. Sie war im zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung eingetragen. (Az.: 11 UF 940/25)

Textgröße ändern: