Pallade Veneta - Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben

Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben


Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben
Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben / Foto: MICHAL CIZEK - AFP/Archiv

Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen muss einem Gerichtsurteil zufolge ihren Pit-Bull-Mischling abgeben. Die Stadt Solingen durfte der Klägerin die Haltung des gelisteten Hunds untersagen, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag mitteilte. Bei dem Hund handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pit Bull Terriers und damit um einen sogenannten gefährlichen Hund. Die Rassebeurteilung durfte dabei auf Standards privater Zuchtverbände gestützt werden.

Textgröße ändern:

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Pit Bull Terrier wie auch seine Kreuzungen nach dem nordrhein-westfälischen Landeshundegesetz zu den gefährlichen Hunden zählen. Dazu gehören ebenso die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Die Stadt Solingen ging demnach zu Recht davon aus, dass es sich bei dem Hund der Klägerin um eine Kreuzung eines American Pit Bull Terriers mit einem anderen Hund handelte, bei dem das Erscheinungsbild eines Pit Bulls deutlich hervortritt.

Die Rassebeurteilung könne dabei auf die Rassestandards privater Zuchtverbände gestützt werden, hieß es weiter. An deren Bestimmtheit äußerte das Oberverwaltungsgericht entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung "keine durchgreifenden Zweifel".

Die Klägerin habe auch keinen Anspruch darauf, dass ihr die Haltung des gefährlichen Hunds erlaubt werde, stellte das Oberverwaltungsgericht weiter fest. Sie habe kein besonderes privates Interesse an der weiteren Haltung nachgewiesen. Auch könne sie sich nicht auf ein öffentliches Interesse berufen. Die Revision wurde nicht zugelassen, dagegen kann Beschwerde eingelegt werden.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft

Weil sie einen Mann im Rollstuhl angezündet haben soll, ist eine 18-Jährige in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen sie wird wegen versuchten Mordes ermittelt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Hagen am Samstagabend mitteilten. Die junge Frau soll den 67-Jährigen, den sie flüchtig kannte, am Donnerstag in Hagen nach einem Streit mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und in Brand gesetzt haben.

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern: