Pallade Veneta - Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben

Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben


Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben
Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben / Foto: MICHAL CIZEK - AFP/Archiv

Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen muss einem Gerichtsurteil zufolge ihren Pit-Bull-Mischling abgeben. Die Stadt Solingen durfte der Klägerin die Haltung des gelisteten Hunds untersagen, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag mitteilte. Bei dem Hund handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pit Bull Terriers und damit um einen sogenannten gefährlichen Hund. Die Rassebeurteilung durfte dabei auf Standards privater Zuchtverbände gestützt werden.

Textgröße ändern:

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Pit Bull Terrier wie auch seine Kreuzungen nach dem nordrhein-westfälischen Landeshundegesetz zu den gefährlichen Hunden zählen. Dazu gehören ebenso die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Die Stadt Solingen ging demnach zu Recht davon aus, dass es sich bei dem Hund der Klägerin um eine Kreuzung eines American Pit Bull Terriers mit einem anderen Hund handelte, bei dem das Erscheinungsbild eines Pit Bulls deutlich hervortritt.

Die Rassebeurteilung könne dabei auf die Rassestandards privater Zuchtverbände gestützt werden, hieß es weiter. An deren Bestimmtheit äußerte das Oberverwaltungsgericht entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung "keine durchgreifenden Zweifel".

Die Klägerin habe auch keinen Anspruch darauf, dass ihr die Haltung des gefährlichen Hunds erlaubt werde, stellte das Oberverwaltungsgericht weiter fest. Sie habe kein besonderes privates Interesse an der weiteren Haltung nachgewiesen. Auch könne sie sich nicht auf ein öffentliches Interesse berufen. Die Revision wurde nicht zugelassen, dagegen kann Beschwerde eingelegt werden.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Nach Amokfahrt in Leipzig: Tatverdächtiger kommt am Dienstag vor Haftrichter

Nach der Amokfahrt mit zwei Toten in Leipzig soll der mutmaßliche Täter am Dienstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser werde dann über weitere freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die Ermittlungen und die Spurensicherung dauerten derweil an. In der Nikolaikirche war eine ökumenische Gedenkandacht geplant, zu der auch Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erwartet wurde.

Nach Amokfahrt in Leipzig: Gedenkandacht mit Ministerpräsident

Nach der Amokfahrt in Leipzig mit zwei Toten wird am Dienstag an verschiedenen Orten der Opfer gedacht. In der Nikolaikirche gibt es um 17.00 eine ökumenische Gedenkandacht, an der Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) teilnehmen. Die Nikolaikirche liegt nahe der Fußgängerzone, durch die der 33-jährige mutmaßliche Amoktäter am Montag mit einem Auto raste.

Zoll in Düsseldorf lässt über 40 Tonnen mit Mineralöl belasteten Reis vernichten

Zollbeamte haben in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Tonnen mit Mineralöl belasteten Reis vernichten lassen. Es handelte sich um eine ganze Lastwagenladung, die für einen Supermarkt in Wuppertal vorgesehen war, wie das Hauptzollamt Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Der Basmatireis war Ende April kontrolliert worden, weil der Verdacht auf eine Belastung mit Schimmelsporen bestand.

Urteil aus Bayern: Mann muss teures Hochzeitsgeschenk nach Trennung herausgeben

Ein Mann aus Bayern muss ein Cabrio herausgeben, das er seiner Frau zur Hochzeit schenkte. Das teure Hochzeitgeschenk gehört der mittlerweile von ihm getrennt lebenden Frau, wie das Oberlandesgericht Nürnberg am Dienstag mitteilte. Sie war im zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung eingetragen. (Az.: 11 UF 940/25)

Textgröße ändern: