Pallade Veneta - BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein

BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein


BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein
BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Laut einem Beschluss am Bundesgerichtshof (BGH) dürfen Ermittler unter bestimmten Voraussetzungen Verdächtige dazu zwingen, ihr Handy durch Fingerauflegen zu entsperren. Der Strafverteidiger Christoph Knauer hält das für "verfassungsrechtlich problematisch", wie er dem "Spiegel" laut Vorabmeldung vom Freitag sagte. Im konkreten Fall am BGH ging es um Kinderpornografievorwürfe. (Az. 2 StR 232/24)

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Ein Erzieher wurde unter anderem wegen des Herstellens von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem wurde gegen ihn ein lebenslanges Berufsverbot verhängt. Der Mann arbeitete aber dennoch als Babysitter, wie das Landgericht Köln feststellte.

Im Rahmen der Ermittlungen hatte ein Richter die Durchsuchung des Verdächtigen und seiner Wohnung angeordnet. Die Polizei fand dabei zwei Smartphones. Da sich der Mann weigerte, sie zu entsperren, legte die Polizei seinen Zeigefinger zwangsweise auf die Sensoren. Auf den Handys wurde kinderpornografisches Material gefunden.

Die Verteidigung des früheren Erziehers fand, dass die Daten von den Handys nicht als Beweise verwertet werden dürften. Der BGH sah das aber anders, obwohl es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handle. Das zwangsweise Entsperren sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Wenn eine Durchsuchung richterlich angeordnet ist und dabei gerade auch Handys gefunden werden sollten, darf die Polizei demnach so vorgehen, solange der geplante Datenzugriff verhältnismäßig ist. Bei der Verdachtslage im Fall des früheren Erziehers hielt der BGH das zwangsweise Entsperren seiner Telefone für verhältnismäßig und gerechtfertigt.

Anfang des Jahres hatte bereits das Oberlandesgericht Bremen ähnlich entschieden, dort ging es um eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. Der Beschluss des BGH fiel bereits im März, er wurde vor einigen Tagen veröffentlicht.

Jurist Knauer, der bei der Bundesrechtsanwaltskammer dem Ausschuss Strafprozessrecht vorsitzt, äußerte sich kritisch. Er sagte dem "Spiegel": "Der Gesetzgeber müsste dafür eine eigene Rechtsgrundlage schaffen."

J.Lubrano--PV

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