Pallade Veneta - Gericht erlaubt Kosmetikerinnen bestimmte Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron

Gericht erlaubt Kosmetikerinnen bestimmte Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron


Gericht erlaubt Kosmetikerinnen bestimmte Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron
Gericht erlaubt Kosmetikerinnen bestimmte Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron / Foto: ATTA KENARE - AFP/Archiv

Kosmetikerinnen dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge auch ohne Heilerlaubnis bestimmte Gesichtsbehandlungen mit Hyaluronsäure vornehmen. Wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag mitteilte, erlaubte es zwei Kosmetikerinnen Gesichtsbehandlungen mit dem sogenannten IRI-Filler-System ohne heilkundliche Erlaubnis. Die Behandlung setze keine medizinischen Fachkenntnisse voraus. Es handle sich vielmehr um eine "rein kosmetische Tätigkeit", hieß es zur Begründung.

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Mit dem IRI-Filler-System werden Lippen- und Faltenbehandlungen im Gesicht vorgenommen. Dabei wird laut Gerichtsangaben Hyaluronsäure (IRI-Filler) mittels eines nadelfreien Applikationsgeräts (IRI-Pen) mit hohem Druck in die Haut eingebracht.

Mit der Entscheidung gab das Gericht einem Eilantrag gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Solingen statt. Die Stadt vertritt demnach die Auffassung, dass eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich sei. Deshalb untersagte die Stadt den Kosmetikerinnen die Anwendung des Systems samt entsprechender Werbung.

Für die Behandlung seien mit Blick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen medizinische Grundkenntnisse erforderlich, über die die beiden Kosmetikerinnen nicht verfügten, argumentierte die Stadt. Dem folgte das Gericht in dem Eilverfahren aber nicht.

Demnach liegt bei den Behandlungen keine Heilkunde im Sinn des Heilpraktikergesetzes vor. Die Anwendung des IRI-Filler-Systems sei nicht mit einer medizinischen Faltenunterspritzung vergleichbar. Obere Hautschichten werden dabei nicht verletzt. Es seien auch keine besonderen Risiken zu erwarten. Insofern sei auch das Werbeverbot nicht haltbar, hieß es weiter.

Die Entscheidung fiel bereits am Donnerstag. Gegen den Beschluss kann die Stadt Solingen Beschwerde erheben. Darüber hätte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.

A.Saggese--PV

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