Pallade Veneta - EU-Kommission: Ungarn macht kaum Fortschritte bei Rechtsstaatlichkeit

EU-Kommission: Ungarn macht kaum Fortschritte bei Rechtsstaatlichkeit


EU-Kommission: Ungarn macht kaum Fortschritte bei Rechtsstaatlichkeit
EU-Kommission: Ungarn macht kaum Fortschritte bei Rechtsstaatlichkeit / Foto: Attila KISBENEDEK - AFP

Ungarn hat im vergangenen Jahr nach Einschätzung der EU-Kommission kaum Fortschritte in Fragen der Rechtsstaatlichkeit gemacht. Das geht aus dem jährlichen Rechtsstaatlichkeits-Bericht hervor, den die Kommission am Dienstag vorstellte. Demnach hat Budapest es etwa versäumt, seine Bilanz bei der Bekämpfung von Korruptionsfällen auf höchster Ebene zu verbessern und die Freiheit der Medien zu stärken.

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Der Druck auf Journalisten in Ungarn habe sich erhöht, heißt es in dem Bericht. Auch das Umfeld für zivilgesellschaftliche Organisationen habe sich verschlechtert.

Kommission-Vizepräsidentin Henna Virkkunen sagte bei der Vorstellung des Berichts, die Kommission habe in Bezug auf Ungarn "ernsthafte Bedenken". "Mit Ungarn liegt viel Arbeit vor uns", verdeutlichte sie. Der zuständige EU-Kommissar Michael McGrath sagte, die EU werde ihre Ankündigung umsetzen, "eine engere Verbindung zwischen dem Einsatz für die Rechtsstaatlichkeit und EU-Mitteln herzustellen".

Wegen Grundrechtsverstößen sind bereits rund 18 Milliarden Euro an EU-Finanzmitteln für Ungarn eingefroren.

Unter Ministerpräsident Viktor Orban gerät Budapest regelmäßig in Konflikt mit Brüssel, unter anderem wegen der Behandlung von Asylbewerbern und queerer Menschen sowie mutmaßlicher Korruption. Der ungarische Regierungschef fordert die Freigabe der EU-Gelder und blockierte in der Vergangenheit wiederholt Entscheidungen der EU, die einstimmig von allen Mitgliedsländern gefällt werden müssen - etwa Sanktionen gegen Russland wegen dessen Angriffskriegs in der Ukraine.

Mit Blick auf die Situation der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland bemängelt der EU-Bericht, dass es keine Fortschritte bei der Offenlegung von Beiträgen von Lobbyisten zum Gesetzgebungsprozess gegeben habe. Auch beim Informationsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden habe es nur "begrenzte Fortschritte" gegeben.

L.Guglielmino--PV

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