Pallade Veneta - Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord

Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord


Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord
Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Im wohl ersten wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen geführten Prozess hat das Landgericht Frankfurt am Main die Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt. Die sechs Männer sollen zwischen fünf Jahren sowie 13 Jahren und neun Monaten in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Wegen versuchten Mordes wurden sie aber nicht schuldig gesprochen.

Textgröße ändern:

Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer zur niederländischen Geldautomatensprengerszene gehören. Die Anklage hatte ihnen vorgeworfen, mit ihren Taten in den Jahren 2022 und 2023 in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Menschen in Gefahr gebracht zu haben.

Dem Urteil zufolge gingen sie arbeitsteilig und in unterschiedlichen Besetzungen vor. Hauptangeklagter war ein 31-Jähriger aus Utrecht, der an vier Geldautomatensprengungen beteiligt war. Die anderen Angeklagten wirkten jeweils an einer bis zwei Taten mit. In einem Fall blieb es beim Versuch.

Insgesamt erbeuteten sie rund 870.000 Euro und verursachten mehr als zweieinhalb Millionen Euro Sachschäden. Verurteilt wurden sie wegen Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen, gewerbsmäßigen Diebstahls und Sachbeschädigung.

Bei der Anklageerhebung im Mai teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit, dass es sich wohl um die bundesweit erste Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen handle. Bei beiden Taten hätten die Angeklagten den Tod von Unbeteiligten billigend in Kauf genommen.

Im ersten Fall lag der gesprengte Geldautomat zentral in der Fußgängerzone im hessischen Bad Homburg. Wegen einer Bushaltestelle vor dem Gebäude hielten sich auch nachts viele Menschen dort auf. Der zweite Fall betraf einen gesprengten Geldautomaten in Frankfurt-Fechenheim, wo sich ebenfalls auch nachts viele Menschen aufhielten. Von einer Verurteilung wegen versuchten Mordes sah die Kammer jedoch ab.

H.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Epstein-Kontakte: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen französischen Ex-Minister Lang

Die für Finanzvergehen zuständige Generalstaatsanwaltschaft hat nach Bekanntwerden der häufigen Kontakte des früheren französischen Kulturministers Jack Lang zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein Ermittlungen gegen Lang eröffnet. Ihm werde "schwerwiegender Steuerbetrug" zur Last gelegt, hieß es am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Mehr als 30 Tote und über 160 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad

Bei einem Selbstmordanschlag auf eine schiitische Moschee in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad sind dutzende Menschen getötet worden. Nach Angaben aus Polizeikreisen wurden bei dem Anschlag am Freitag mindestens 31 Menschen getötet, mehr als 160 weitere Menschen wurden verletzt. Dutzende Verletzte wurden ins größte Krankenhaus Islamabads eingeliefert, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Die Zahl der Todesopfer dürfte noch steigen.

Abgetrennte Hände auf A45: Lebensgefährte von getöteter Frau in Untersuchungshaft

Im Fall der auf einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen gefundenen abgetrennten Hände einer getöteten 32-Jährigen ist der verdächtige Lebensgefährte in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen den 41-Jährigen besteht der dringende Verdacht des Totschlags, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Bonn am Freitag mitteilten. Zuvor war der Mann aus Äthiopien ausgeliefert worden.

Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung

Wegen des für den 24. Februar geplanten Staatsakts für die verstorbene Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) verschiebt das Bundesverfassungsgericht seine Verhandlung über den Weg zum umstrittenen Heizungsgesetz. Diese findet stattdessen am 26. Februar statt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es geht nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um die Frage, ob die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren genug Zeit zur Beratung hatten. (Az. 2 BvE 4/23)

Textgröße ändern: