Pallade Veneta - Gericht: Kein Schadenersatz bei grob fahrlässigem Umgang mit Phishing-Nachrichten

Gericht: Kein Schadenersatz bei grob fahrlässigem Umgang mit Phishing-Nachrichten


Gericht: Kein Schadenersatz bei grob fahrlässigem Umgang mit Phishing-Nachrichten
Gericht: Kein Schadenersatz bei grob fahrlässigem Umgang mit Phishing-Nachrichten / Foto: - - AFP/Archiv

Banken müssen ihren Kunden bei grob fahrlässigem Umgang mit betrügerischen Phishing-Nachrichten den Schaden nicht ersetzen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einer am Freitag veröffentlichen Entscheidung betont. Es wies in zweiter Instanz die Zahlungsklage eines Ehepaars zurück, von dessen gemeinsamen Konto Betrüger knapp 41.000 Euro abbuchten. Die Ehefrau habe den Tätern persönliche Daten und einen PushTAN-Neuregistrierungslink zur Verfügung gestellt und dadurch ihre vertraglichen Sorgfaltspflichten verletzt. (Az.8 U 103/23).

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben reagierte die Ehefrau zunächst auf eine Email und folgte einem darin angegebenen Link, der sie auf eine von den Tätern eingerichtete falsche Internetseite führte. Dort gab sie sensible Daten wie Geburtsdatum, EC-Karten-Nummer und PIN ein. Später erhielt sie dann per SMS einen Link zur Neuregistrierung zum PushTAN-Verfahren, den sie weitergab. Die Email enthielt dabei unter anderem Tippfehler und war nicht mit Namen persönlich adressiert.

In erster Instanz lehnte bereits das Landgericht in Oldenburg die Klage der Geschädigten ab. Zwar hafte laut Bürgerlichen Gesetzbuch bei unautorisierten Zahlungsvorgängen grundsätzlich der Zahlungsdienstleister. In diesen Fall stehe dessen Erstattungspflicht aber ein Schadenersatzanspruch entgegen, da von Kundenseite grob fahrlässig gehandelt worden sei. Der zwischen beiden Seiten geschlossene Vertrag sehe vor, dass zu Authentifizierungszwecken dienenden personalisierten Merkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen seien.

Das OLG schloss sich dieser Bewertung in zweiter Instanz vollumfänglich an, nachdem es unter anderem erneut einen Sachverständigen befragte. Es verwies unter anderem auch auf die Rechtschreibfehler in der Email und andere Gründe, durch die sich der Frau "Zweifel an der Seriosität" hätten aufdrängen müssen. "Mithin erhalten die Kläger ihre verlorenen Gelder nicht von ihrer Bank zurück", fasste das OLG zusammen. Der Beschluss ist demnach rechtskräftig.

A.Fallone--PV

Empfohlen

Mindestens 31 Tote und über 100 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad

Bei einem Selbstmordanschlag an einer schiitischen Moschee in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad sind am Freitag dutzende Menschen getötet worden. Nach Angaben aus Polizeikreisen gab es mindestens 31 Todesopfer - die Zahl der Toten werde vermutlich weiter steigen. Mehr als 130 weitere Menschen wurden den Angaben zufolge verletzt. Dutzende Verletzte wurden ins größte Krankenhaus Islamabads eingeliefert, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten.

Gefahr in Spanien und Portugal durch Hochwasser und Überschwemmungen dauert an

Trotz nachlassender Regenfälle nach dem Unwetter "Leonardo" bleibt die Lage in Spanien und Portugal angespannt: Überschwemmungen, Hochwasser führende Flüsse und volle Stauseen gaben Einwohnern und Behörden am Freitag weiter Anlass zu großer Sorge. In der südspanischen Region Andalusien waren noch rund 8000 Menschen vorsorglich aus ihren Häusern evakuiert, darunter allein 1500 aus dem Gebirgsort Grazalema. Und ab Samstag wird in der Region das nächste Tief "Marta" mit heftigen Regenfällen erwartet.

14-Jähriger an See in Dormagen getötet: Kind als Tatverdächtiger ermittelt

Nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einem 14-Jährigen in Dormagen in Nordrhein-Westfalen ist ein Tatverdächtiger ermittelt worden. Es handle sich um ein Kind, teilte die Polizei in Neuss am Freitag mit. Weitere Angaben zum Alter machten die Ermittler vor diesem Hintergrund bewusst nicht. Auch zu den konkreten Tatumständen würden sich die Behörden nicht äußern, hieß es.

Sicherheitspolitiker fordern deutsche Ermittlungen zum Fall Epstein

Mehrere Sicherheitspolitiker im Bundestag haben eine systematische Auswertung der neu veröffentlichten US-Unterlagen zum Fall des US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein durch deutsche Staatsanwaltschaften gefordert. Die deutschen Behörden sollten sich "die Epstein-Akten genau anschauen und gegebenenfalls amerikanische Behörden nach weiteren Informationen anfragen", sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).

Textgröße ändern: