Pallade Veneta - Dänischer Ex-Minister wegen Besitz von Kinderpornographie zu Haftstrafe verurteilt

Dänischer Ex-Minister wegen Besitz von Kinderpornographie zu Haftstrafe verurteilt


Dänischer Ex-Minister wegen Besitz von Kinderpornographie zu Haftstrafe verurteilt
Dänischer Ex-Minister wegen Besitz von Kinderpornographie zu Haftstrafe verurteilt / Foto: Liselotte Sabroe - Ritzau Scanpix/AFP

Der ehemalige dänische Industrieminister Henrik Sass Larsen ist wegen des Besitzes von Bildern, die sexualisierte Gewalt an Kindern zeigen, zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Staatsanwältin Maria Cingari äußerte sich nach dem Urteilsspruch am Montag vor einem Gericht in Kopenhagen "zufrieden". Der 59-jährige Sozialdemokrat hatte sich schuldig bekannt, mehr als 6000 Fotos und 2000 Videos zu besitzen, die sexellen Missbrauch von Kindern zeigen. Larsen gab jedoch an, er das Material nur besessen, weil er herausfinden wollte, wer ihn selbst als Kind missbraucht habe.

Textgröße ändern:

"Man sollte niemals im Besitz von Kinderpornografie sein, egal aus welchem Grund", erklärte Staatsanwältin Cingari. Es sei jedoch bedauerlich, dass sich Larsen, der es trotz eines schlechten Starts geschafft habe, "das Beste aus seinem Leben zu machen, in einer solchen Situation wiederfindet".

Larsen war als Kind in eine Pflegefamilie gegeben worden, bevor er adoptiert wurde. Vor Gericht sagte Larsen aus, er habe 2018 einen Link zu einem 50 Jahre alten Video erhalten, das zeige, wie er mutmaßlich im Alter von drei Jahren sexuell missbraucht wurde.

2020 habe er einen weiteren Videoclip aus dieser Zeit erhalten, in dem ein dreijähriges Mädchen in seinem Beisein vergewaltigt worden sei. Die beiden Videos seien jedoch verschwunden, nachdem er sie angesehen habe. Er bereue es nun, sich nicht direkt nach Erhalt der Videos an die Polizei gewandt zu haben, sagte der ehemalige Minister.

"Wir werden sehen, ob dies das endgültige Ende ist oder ob wir Berufung einlegen werden", sagte Larsens Anwältin Berit Ernst nach der Urteilsverkündung.

Der Fall war im März vergangenen Jahres publik geworden und führte zu Larsens Ausschluss aus der Sozialdemokratischen Partei. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Dänemarks, Mette Frederiksen, äußerte sich schockiert über den Fall.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen

Das US-Justizministerium will die Todesstrafe für Schwerverbrechen auf Bundesebene ausweiten und dafür die Hinrichtungsmethoden unter anderem um Erschießungskommandos erweitern. "Die vorherige Regierung ist ihrer Pflicht, das amerikanische Volk zu schützen, nicht nachgekommen, indem sie sich weigerte, die Höchststrafe gegen die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder zu verhängen", erklärte Justizminister Todd Blanche am Freitag.

US-Staatsanwältin stellt Ermittlungen gegen Notenbankchef Powell ein

Die US-Justiz hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell eingestellt und damit den Weg für die Ernennung eines Nachfolgers freigemacht. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte am Freitag in Onlinediensten, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) die Kosten für die Renovierung des Notenbankgebäudes untersuchen. Dementsprechend habe sie angewiesen, die Ermittlungen gegen Powell nun einzustellen.

Signal-Hack: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts

Wegen der Angriffswelle auf Nutzer des Messengerdienstes Signal aus Politik, Behörden und Medien ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es gehe um den Anfangsverdacht der Spionage, sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Freitag. Demnach wurden die Ermittlungen schon im Februar eingeleitet, als deutsche Sicherheitsbehörden erstmals öffentlich vor den Angriffen gewarnt hatten.

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)

Textgröße ändern: