Pallade Veneta - In Pool von Ball an Kopf getroffen: Mitspieler muss nicht haften

In Pool von Ball an Kopf getroffen: Mitspieler muss nicht haften


In Pool von Ball an Kopf getroffen: Mitspieler muss nicht haften
In Pool von Ball an Kopf getroffen: Mitspieler muss nicht haften / Foto: JOSE JORDAN - AFP/Archiv

Ein Urlauber muss seinem Freund kein Schmerzensgeld zahlen, weil er diesen am Pool aus Versehen mit einem Ball am Hinterkopf traf. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Erlangen in Bayern wurde nach Angaben vom Mittwoch rechtskräftig. Das Gericht erklärte, dass die Verletzung des Klägers ein typisches Risiko sei, das er mit seiner Teilnahme am Spiel bewusst eingegangen sei.

Textgröße ändern:

Die Freundesgruppe hatte im Pool der Ferienanlage mit einem Ball gespielt. Der spätere Kläger nahm zuerst aktiv teil, dann stellte er sich mit einer Bierdose an den Beckenrand. Ankommende Bälle warf er weiter zurück. Von einem Ball wurde er am Kopf getroffen und stieß mit seinem Gesicht gegen den Beckenrand. Dabei brach ein Schneidezahn ab.

Von dem Ballwerfer forderte er den Ersatz der Zahnarztkosten in Höhe von 228 Euro und 2250 Euro Schmerzensgeld. Er argumentierte, dass er deutlich gemacht habe, nicht mehr mitzuspielen. Das Amtsgericht entschied aber, dass er keine Ansprüche habe. Durch die Teilnahme am Spiel habe er sich bewusst dem Risiko ausgesetzt, dass er von einem Ball getroffen werden könnte.

Nach den Aussagen anderer Freunde war das Gericht nicht davon überzeugt, dass der Kläger eindeutig gesagt habe, das er nicht mehr mitspiele. Der Umstand, dass er am Beckenrand weiter Bälle zurückgeworfen habe, spreche dagegen. Damit habe er die Risiken akzeptiert. Das Gericht konnte auch nicht feststellen, dass der Freund den Ball absichtlich auf den Kopf des Klägers warf.

Der Kläger legte nach dem Urteil zunächst Berufung beim Landgericht Nürnberg-Fürth ein. Dieses sah die Sache aber genauso wie das Amtsgericht. Das Risiko einer Verletzung sei deutlich erhöht gewesen, weil der Kläger mit Bierdose in der Hand im Pool stand. Eine angemessene Reaktion auf einen Sturz oder ein Ausrutschen sei so nur sehr eingeschränkt möglich gewesen.

Das Landgericht wies den Mann darauf hin, dass er keine Chance auf Erfolg habe. Daraufhin zog er die Berufung zurück, das Erlanger Urteil wurde rechtskräftig.

D.Vanacore--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: