Pallade Veneta - Illegale Behandlungen mit Hyaluron-Spritzen: Gut drei Jahre Haft für Frau in Hamburg

Illegale Behandlungen mit Hyaluron-Spritzen: Gut drei Jahre Haft für Frau in Hamburg


Illegale Behandlungen mit Hyaluron-Spritzen: Gut drei Jahre Haft für Frau in Hamburg
Illegale Behandlungen mit Hyaluron-Spritzen: Gut drei Jahre Haft für Frau in Hamburg / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

In einem Prozess um illegale Schönheitsbehandlungen mit Hyaluron-Spritzen ist eine Betreiberin eines Beautysalons in Hamburg zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach die Frau am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und Betrugs in 33 Fällen schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte. In drei Fällen wurde sie parallel auch wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde verurteilt.

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Die bei Prozessauftakt im Juni 27-jährige Beschuldigte soll laut Anklage über Jahre hinweg in ihrem Schönheitssalon im Stadtteil Ottensen sowie in ihrer Privatwohnung ohne entsprechende Zulassung Gesichtsunterspritzungen mit dem Wirkstoff Hyaluron bei Kundinnen vorgenommen haben. Sie warb demnach in dem sozialen Netzwerk Instagram für ihre Dienste. Der Staatsanwaltschaft zufolge litten die betroffenen Frauen nach der Behandlung unter "Anschlussschmerzen".

Die Frau wurde bereits im November 2023 von einem Hamburger Amtsgericht wegen dutzender illegaler Behandlungen zwischen 2020 und 2023 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Da die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung vorgingen, kam es zu einem Berufungsverfahren am Landgericht. Darin wurde zugleich mit über fünf neue Taten verhandelt, welche die Frau laut Staatsanwaltschaft nach dem ersten Urteil von 2023 begangen haben soll. Über eine Zulassung soll sie dabei weiterhin nicht verfügt haben.

Beide Komplexe wurden verbunden und gemeinsam verhandelt. Das Urteil gegen die in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte entsprach im Wesentlichem dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die allerdings eine um drei Monate längere Haftstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung sprach sich für drei Jahre Haft und eine Aufhebung des Haftbefehls aus. Zudem ordnete das Gericht an, bei der Beschuldigten Tateinnahmen in Höhe von rund 5900 Euro einzuziehen.

L.Bufalini--PV

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