Pallade Veneta - Weitere Nachbeben in Afghanistan: Mindestens zehn Verletzte und neue Schäden

Weitere Nachbeben in Afghanistan: Mindestens zehn Verletzte und neue Schäden


Weitere Nachbeben in Afghanistan: Mindestens zehn Verletzte und neue Schäden
Weitere Nachbeben in Afghanistan: Mindestens zehn Verletzte und neue Schäden / Foto: - - AFP

Bei fünf Nachbeben im afghanischen Erdbebengebiet sind mindestens zehn weitere Menschen verletzt worden und neue Schäden entstanden. Der Sprecher der Katastrophenschutzbehörde, Mohammed Hammad, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Erschütterungen seien in acht Provinzen im Osten des Landes zu spüren gewesen, darunter Nangarhar, Laghman und Kunar. Die fünf Nachbeben wurden am Donnerstagabend und Freitagmorgen von der US-Erdbebenbehörde USGS registriert, das heftigste hatte eine Stärke von 5,6.

Textgröße ändern:

Einige der Nachbeben waren auch in der Hauptstadt Kabul und Pakistans Hauptstadt Islamabad zu spüren. Seit dem verheerenden Erdbeben am späten Sonntagabend wurden mehr als 2200 Tote und fast 4000 Verletzte gezählt. Rund 7000 Häuser wurden zerstört. Es handelt sich um eines der verheerendsten Erdbeben in der Geschichte des Landes.

In der Provinz Nuristan nördlich von Kunar berichtete der Einwohner Enamullah Safi, er und andere seien losgerannt, als die Erde in der Nacht gebebt habe. "Alle hatten Angst", sagte er AFP. "Wir haben immer noch Angst und sind noch nicht wieder in unsere Häuser zurückgekehrt." Er habe sich mit anderen eine Decke geteilt, um sich vor der Kälte in den Bergen zu schützen, sagte der 25-jährige Koch.

Einige Häuser seien beschädigt oder zerstört worden. Sie bekämen nur wenig Hilfe, da sich diese auf die am stärksten von dem Hauptbeben betroffenen Gebiete konzentriere.

Die Suche nach Opfern dauert immer noch an, weil aufgrund von Berg- und Hangrutschen immer noch Dörfer von der Außenwelt abgeschnitten sind. Die Opferzahlen können sich nach Angaben der Behörden daher noch erhöhen.

Tausende Familien harren auf Feldern oder in den Straßen aus - aus Angst, dass ihr Dach einstürzt, oder weil ihr Haus zerstört wurde. Bei den Überlebenden löst jedes Nachbeben Angst aus. In der Provinz Laghman habe es "Szenen der Panik" und Gedränge gegeben, schilderte der Behördenvertreter Abdul Malik Niazi.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen

Das US-Justizministerium will die Todesstrafe für Schwerverbrechen auf Bundesebene ausweiten und dafür die Hinrichtungsmethoden unter anderem um Erschießungskommandos erweitern. "Die vorherige Regierung ist ihrer Pflicht, das amerikanische Volk zu schützen, nicht nachgekommen, indem sie sich weigerte, die Höchststrafe gegen die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder zu verhängen", erklärte Justizminister Todd Blanche am Freitag.

US-Staatsanwältin stellt Ermittlungen gegen Notenbankchef Powell ein

Die US-Justiz hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell eingestellt und damit den Weg für die Ernennung eines Nachfolgers freigemacht. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte am Freitag in Onlinediensten, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) die Kosten für die Renovierung des Notenbankgebäudes untersuchen. Dementsprechend habe sie angewiesen, die Ermittlungen gegen Powell nun einzustellen.

Signal-Hack: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts

Wegen der Angriffswelle auf Nutzer des Messengerdienstes Signal aus Politik, Behörden und Medien ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es gehe um den Anfangsverdacht der Spionage, sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Freitag. Demnach wurden die Ermittlungen schon im Februar eingeleitet, als deutsche Sicherheitsbehörden erstmals öffentlich vor den Angriffen gewarnt hatten.

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)

Textgröße ändern: