Pallade Veneta - Gericht: Weitere Abmahnungen von Mitarbeitern von Freier Universität Berlin nicht rechtens

Gericht: Weitere Abmahnungen von Mitarbeitern von Freier Universität Berlin nicht rechtens


Gericht: Weitere Abmahnungen von Mitarbeitern von Freier Universität Berlin nicht rechtens
Gericht: Weitere Abmahnungen von Mitarbeitern von Freier Universität Berlin nicht rechtens / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Das Arbeitsgericht Berlin hat zwei weitere Abmahnungen von Mitarbeitern der Freien Universität (FU) wegen eines Aufrufs zu einem Aktionstag für unrechtmäßig erklärt. Das teilte das Landesarbeitsgericht in der Bundeshauptstadt am Dienstag mit. Der Vorstand einer Betriebsgruppe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte den Aufruf Ende Januar auf der Webseite der Gruppe veröffentlicht. Darin wurde der Universität tarifwidriges, mitbestimmungsfeindliches und antidemokratisches Verhalten vorgeworfen.

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Weiter hieß es darin, dass die Universität damit den Rechtsruck fördere. Die Verdi-Betriebsgruppe rief dazu auf, sich an einem Aktionstag unter anderem gegen die AfD zu beteiligen. Gegen die neuen Urteile legte die Universität Berufung ein.

Bereits im Mai hatte das Arbeitsgericht die Abmahnung eines Mitarbeiters der FU wegen des Aufrufs für unrechtmäßig erklärt. Damals hieß es, es handle sich bei den Äußerungen in dem Aufruf um Werturteile, welche die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten. Auch dagegen legte die Universität Berufung ein. Ein Termin für die mündliche Verhandlung wurde für Januar angesetzt.

Im Dezember wiederum hatte eine andere Kammer des Arbeitsgerichts ein gegenteiliges Urteil gefällt. In diesem Fall entschied das Berliner Arbeitsgericht, dass die Abmahnung rechtens war, weil es sich bei dem Aufruf um Schmähkritik handelte.

Wie das Landesarbeitsgericht nun mitteilte, hob es die Abmahnung mittlerweile in der Berufung auf. Das Gericht sah in dem Aufruf der Beschäftigten demnach "keine unrichtigen Tatsachen" angegeben. Nach den Feststellungen hatte die Universität tatsächlich Reinigungsarbeiten ausgegliedert, die unter schlechtere Tarifbedingungen fielen.

Zudem habe die Hochschule tarifliche Zuschläge nicht oder verspätet gezahlt und die Verletzung von Mitbestimmungsrechten eingeräumt. Die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik sei nicht überschritten worden, hieß es. Die Äußerungen seien polemisch, aber nicht anlasslos und nicht auf persönliche Kränkung gerichtet.

A.Tucciarone--PV

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