Pallade Veneta - Strafmaß für Mitarbeiter von rechtsextremem Verlag muss neu verhandelt werden

Strafmaß für Mitarbeiter von rechtsextremem Verlag muss neu verhandelt werden


Strafmaß für Mitarbeiter von rechtsextremem Verlag muss neu verhandelt werden
Strafmaß für Mitarbeiter von rechtsextremem Verlag muss neu verhandelt werden / Foto: FABRICE COFFRINI - AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht Dresden muss neu über das Strafmaß von früheren mutmaßlichen Beschäftigten des rechtsextremistischen Buchverlags "Der Schelm" entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Strafaussprüche für zwei der drei Angeklagten nach Angaben vom Freitag in der Revision auf. Hintergrund sind demnach allgemeine juristische Neubestimmungen mit Blick auf das Zusammenspiel von Delikten bei einer Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung.

Textgröße ändern:

"Der Schelm" ist ein rechtsextremer Verlag, der über Jahre hinweg teils verbotene nationalsozialistische Hetzschriften wie Adolf Hitlers "Mein Kampf" vertrieb und damit hunderttausende Euro verdiente. Er wird als eine verbotene kriminelle Vereinigung eingestuft. Im Jahr 2020 gingen die Behörden mit einer Großrazzia gegen dessen Vertriebsstrukturen vor.

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die drei Mitarbeitenden im April 2024 wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung. Ein Beschuldigter erhielt eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, die anderen beiden wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Von den drei Beschuldigten gingen nur zwei in Revision. Die Strafe des dritten Angeklagten bleibt somit bestehen und wird nicht neu verhandelt.

Zusätzlich erhöhte der BGH in der Revision noch die Höhe der von den Beschuldigten zurückzuzahlenden Taterträge. Damit war ein Rechtsmittel der Bundesanwaltschaft erfolgreich. Neben Lohn zählen dazu demnach auch Auslagen für Porto, das die Angeklagten später zurückerstattet bekamen.

A.Rispoli--PV

Empfohlen

Schleswig-Holstein: Niederlage für Nius im Rechtsstreit mit Ministerpräsident

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat eine Beschwerde des Nachrichtenportals Nius im Zusammenhang mit Aussagen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" zurückgewiesen. Amtspersonen könnten insbesondere in Talkrunden als Parteipolitiker oder politisch handelnde Privatpersonen auftreten, so das OVG in seinem Beschluss vom Donnerstag. Damit käme ihnen das Recht auf Meinungsfreiheit zu.

Juristisches Gutachten: Abschiebezentren außerhalb von EU können legal sein

Die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien sind einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge mit dem Europarecht vereinbar - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So müssten die Migranten weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt mit ihrer Familie und den relevanten Behörden halten können, erklärte der zuständige Generalanwalt Nicholas Emiliou am Donnerstag in Luxemburg. (Az. C-414/25)

Tödliche Schüsse auf Mann in Bremen: Dritter Verdächtiger stellt sich

Nach tödlichen Schüssen auf einen 32-Jährigen bei einer Auseinandersetzung im Bremer Stadtteil Neustadt hat sich ein dritter Tatverdächtiger gestellt. Der 63-Jährige befindet sich wie die beiden anderen bereits Festgenommen in Untersuchungshaft, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in der Hansestadt am Donnerstag sagte. Ihnen werde gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.

Gruppe suchte gezielt nach archäologischen Schätzen: Großangelegte Razzia

Mit einer großangelegten Razzia sind die Behörden in Baden-Württemberg am Mittwoch gegen sogenannte Raubgräber vorgegangen. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, gezielt archäologisch bedeutsame Fundorte aufgesucht und dort illegal wertvolle Kulturgüter ausgegraben zu haben, wie das Landeskriminalamt (LKA) am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Anschließend sollen sie diese gewinnbringend verkauft haben.

Textgröße ändern: