Pallade Veneta - Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass

Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass


Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass
Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Wer in Deutsc hland eingebürgert werden will, muss seine Identität in der Regel durch die Vorlage eines Passes nachweisen. Nur wenn er keinen Pass hat und auch keinen bekommen kann, gibt es andere Möglichkeiten, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Dann kann ein Passersatz oder ein anderes Identitätsdokument mit Foto wie ein Personalausweis oder eine Identitätskarte ausreichen. (Az. 1 C 27.24)

Textgröße ändern:

Das Gericht präzisierte damit sein Stufenmodell für das Einbürgerungsverfahren. Bislang standen Pass und andere amtliche Dokumente mit Foto auf derselben Stufe. Anlass für das Urteil war der Fall eines Syrers, der Deutscher werden will. Der 1994 geborene Mann ist seit 2014 in Deutschland. Er wurde als Flüchtling anerkannt, bekam zuerst eine Aufenthaltserlaubnis und dann eine Niederlassungserlaubnis.

Sein Antrag auf Einbürgerung wurde vom nordrhein-westfälischen Kreis Mettmann allerdings abgelehnt, weil der Mann keinen syrischen Pass beantragen wollte, um seine Identität zu beweisen. Schutzsuchende aus Syrien wollen das häufig nicht tun, etwa aus Angst oder wegen der Gebühren.

Im Fall des Klägers verpflichtete das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Kreis zunächst dazu, ihn einzubürgern. Denn er habe eine syrische Identitätskarte vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Düsseldorfer Urteil aber nun auf, das Verwaltungsgericht muss neu über den Fall entscheiden.

Vorrangig werde die Identität in solchen Fällen mit dem Pass nachgewiesen, erklärten die Leipziger Richterinnen und Richter. Ein Pass als "öffentliche, internationale Anerkennung genießende staatliche Urkunde" enthalte die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des ausstellenden Staats, dass der Inhaber des Passes sein Staatsangehöriger sei, außerdem weitere rechtsverbindliche Angaben.

Nur wer sich keinen Pass beschaffen könne oder wem dies nicht zuzumuten sei, könne seine Identität mit einem anderen amtlichen Dokument mit Lichtbild nachweisen. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber mitarbeitet und seine Identität trotzdem nicht mit Pass nachweisen kann.

Zum konkreten Fall hatte das Gericht nicht genügend Informationen. Darum verwies es ihn nach Düsseldorf zurück.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Bärte nicht lang genug: Taliban-Sittenpolizei nimmt afghanische Hilfskräfte fest

Die Sittenpolizei der Taliban-Regierung in Afghanistan hat nach Angaben aus Kreisen von Hilfsorganisationen rund 20 Helfer festgenommen, weil deren Bärte nicht lang genug waren. Sie seien am Samstag in der Nähe eines Grenzübergangs zum Iran für Organisationen tätig gewesen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiteten, hieß es in internen Erklärungen, die am Montag von zwei Hilfskräften an die Nachrichtenagentur AFP weitergegeben wurden.

Mann spendet an Dschihadistenmiliz IS: 5500 Euro Geldstrafe in Hamburg

Wegen Spenden an die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist ein 33-Jähriger in Hamburg zu einer Geldstrafe von 5500 Euro verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt sprach ihn nach Angaben eines Gerichtssprechers wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Sanktionsverstößen schuldig. Laut Anklage hatte er der islamistischen Miliz über Mittelsmänner 220 Euro zukommen lassen.

Mutmaßlich Raketen für Hisbollah gewartet: Prozess in Niedersachsen begonnen

Vor dem Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle hat am Montag ein Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der radikalislamischen Hisbollah-Miliz begonnen. Das teilte ein Gerichtssprecherin mit. Der 51-Jährige soll laut Anklage mehrere Jahre lang im Libanon und in Syrien als Elektrotechniker an der Wartung von Raketen und Raketenabwehrsystemen der Miliz gearbeitet haben. Ihm wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Diese kämpft gegen Israel.

Mutmaßliche Rechtsextreme besetzen Hermannsdenkmal bei Detmold: Staatsschutz ermittelt

Am Hermannsdenkmal bei Detmold in Nordrhein-Westfalen haben mutmaßliche Rechtsextreme einen mehrstündigen Polizeieinsatz ausgelöst. Ein 21-jähriger Aktivist besetzte das Denkmal am Sonntag über mehrere Stunden, wie die örtliche Polizei mitteilte. Mehrere Vermummte hatten sich zuvor Zutritt zu dem Denkmal verschafft. Nach Einschätzung der Ermittler sind diese der Identitären Bewegung zuzurechnen. Die Vermummten zündeten demnach Pyrotechnik und entrollten Banner.

Textgröße ändern: